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Steuerrecht
29.11.2018
Steuerrecht
EuGH: Vorsteuerabzug bei Fehlen von Rechnungen

Der EuGH hat mit Urteil vom 21.11.2018 – C-664/16, Va˘dan wie folgt entschieden:

Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11. 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, insbesondere Art. 167, Art. 168, Art. 178 Buchst. a und Art. 179, sowie die Grundsätze der Neutralität der Mehrwertsteuer und der Verhältnismäßigkeit sind dahin auszulegen, dass unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens ein Steuerpflichtiger, der nicht in der Lage ist, durch Vorlage von Rechnungen oder anderen Unterlagen den Betrag der von ihm gezahlten Vorsteuer nachzuweisen, nicht allein auf der Grundlage einer Schätzung in einem vom nationalen Gericht angeordneten Sachverständigen gutachten ein Recht auf Vorsteuerabzug geltend machen kann.

(Tenor)

Volltext unter BBL2018-2901-2

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