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Steuerrecht
21.11.2018
Steuerrecht
BT: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert Maßnahmen gegen Cum-Ex-Geschäfte

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert von der Bundesregierung ein konsequentes Vorgehen im Cum-Ex-Steuerskandal. In einem Antrag (19/5765) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, alle Geschäftsmodelle zu bekämpfen, bei denen der Ertrag allein in einem angestrebten Steuervorteil besteht. Auch neue Cum-Ex-ähnliche Fälle müssten vermieden werden. Sämtliche früheren Cum-Ex-Fälle sollten aufgedeckt und verfolgt werden. Die einzelnen Verantwortlichen müssten zur Rechenschaft gezogen werden. Weitere Forderungen betreffen unter anderem die Verlängerung der Haltefrist bei Cum-Cum-Geschäften um den Dividendenstichtag auf mindestens 90 Tage.

Mit einem europaweiten Schaden von geschätzt 55 Mrd. Euro seien Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte „der größte Raubzug der Geschichte“. Die Europäisierung des Cum-Ex-Skandals zeigt nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Machtungleichgewicht zwischen transnationaler Finanzkriminalität und nationalen Strafverfolgungs- und Steuerbehörden. Daher sollten unverzüglich Arbeiten an einer europäischen Initiative für ein Europäisches Kriminalamt ähnlich dem deutschen BKA aufgenommen werden. Die Fraktion spricht sich auch für einen besseren Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower) aus.

(Quelle: BT, hib 878/2018 vom 15.11.2018)

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