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Steuerrecht
16.11.2018
Steuerrecht
EuGH: Vorsteuerabzug bei Holdinggesellschaft – Ausgaben für Leistungen, die im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Verkauf von Anteilen an einer Tochtergesellschaft in Anspruch genommen wurden

Der EuGH hat mit Urteil vom 8.11.2018 – C-502/17, C&D Foods Acquisition ApS gegen Skatteministeriet, ECLI:EU:C:2018:888 – wie folgt entschieden:

Die Art. 2, 9 und 168 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass eine geplante, aber nicht durchgeführte Veräußerung von Aktien wie die im Ausgangsverfahren fragliche, die nicht ihren ausschließlichen unmittelbaren Entstehungsgrund in der steuerbaren wirtschaftlichen Tätigkeit der betreffenden Gesellschaft hat oder nicht eine unmittelbare, dauerhafte und notwendige Erweiterung dieser wirtschaftlichen Tätigkeit darstellt, nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fällt.

(Tenor)

Volltext unter BBL2018-2773-1

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