Der BFH hat mit Urteil vom 16.5.2018 – XI R 50/17 - entschieden: Sind der Körperschaftsteuerbescheid und der Gewerbesteuermessbescheid des Verlustentstehungsjahres bestandskräftig (geworden) und berücksichtigen diese einen geringeren Verlust als vom Steuerpflichtigen begehrt, ist die Änderung eines Bescheides ...
Der BFH hat mit Urteil vom 12.12.2017 – X R 39/15 - entschieden: Ist eine zur Basisversorgung hinzutretende und von dieser getrennte Kapitalversorgung aus einem berufsständischen Versorgungswerk als Kapitallebensversicherung ausgestaltet, sind auf entsprechende Kapitalauszahlungen nicht die Regelungen über die Leistungen aus einer Basis- Altersversorgung (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG), ...
Der BFH hat mit Beschluss vom 18.4.2018 – I R 2/16 - entschieden:
1. Nach dem Grundsatz der Individualbesteuerung hat sich die Überschussprognose auch bei unentgeltlicher Übertragung einer Einkunftsquelle (hier: Kapitalanlage) regelmäßig an der Nutzung des Vermögensgegenstandes durch den Steuerpflichtigen zu orientieren. Nur ausnahmsweise kann auch die Nutzung durch einen (unentgeltlichen) Rechtsnachfolger berücksichtigt werden.
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Der BFH hat mit Urteil vom 25.4.2018 – III R 40/17 - entschieden: Die Steuerbefreiung für Zugmaschinen nach § 3 Nr. 8 Buchst. a KraftStG setzt nur voraus, dass die Zugmaschine ausschließlich für einen Schaustellerbetrieb oder einen Betrieb nach Schaustellerart verwendet wird. Es ist nicht erforderlich, dass der Halter der Zugmaschine ein Reisegewerbe i. S. der §§ 55 ff. der GewO ausübt.
Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) kritisert in einer Stellungnahme zum Entwurf des JStG 2018 vom 13.7.2018 insbesondere die Umsetzung der „Gutschein-Richtlinie“ und die neuen Regelungen für Handel auf elektronischen Marktplätzen:
Der EuGH hat mit Urteil vom 5.7.2018 – C-544/16, Marcandi Ltd - entschieden:
1. Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/ EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass die Ausgabe von „Guthabenpunkten“ wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die es den Kunden eines Wirtschaftsteilnehmers ermöglichen, in den von ihm veranstalteten Auktionen Gebote abzugeben, eine Dienstleistung gegen Entgelt darstellt, deren Gegenleistung der für die „Guthabenpunkte“ gezahlte Betrag ist.
Der BFH hat mit Urteil vom 25.4.2018 – III R 40/17 - entschieden: Die Steuerbefreiung für Zugmaschinen nach § 3 Nr. 8 Buchst. a KraftStG setzt nur voraus, dass die Zugmaschine ausschließlich für einen Schaustellerbetrieb oder einen Betrieb nach Schaustellerart verwendet wird. Es ist nicht erforderlich, dass der Halter der Zugmaschine ein Reisegewerbe i.S. der §§ 55 ff. der GewO ausübt.