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Steuerrecht
13.11.2018
Steuerrecht
FG Düsseldorf: Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG

Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 28.9.2018 – 1 K 1352/17 U - entschieden:

1. Ändern sich bei einem Wirtschaftsgut, das nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wird, innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse, ist nach § 15a Abs. 1 S. 1 UStG für jedes Kalenderjahr der Änderung ein Ausgleich durch eine Berichtigung des Abzugs der auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallenden Vorsteuerbeträge vorzunehmen.

2. Bei Grundstücken einschließlich ihrer wesentlichen Bestandteile tritt an die Stelle des Fünfjahreszeitraums ein solcher von zehn Jahren (§ 15a Abs. 1 S. 2 UStG).

(Leitsätze der Redaktion)

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