Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 13.12.2017 – 12 K 2690/16 - entschieden:
1. Dem Wortlaut des § 14 UStG nach setzt eine Urkunde nicht zwingend eine verkörperte Gedankenerklärung in Form eines Schriftstückes in Papierform voraus.
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Der BFH hat mit Urteil vom 25.4.2018 – VI R 34/16 – wie folgt entschieden: 1. Die Erfüllung eines Schadensersatzanspruchs eines Arbeitnehmers gegen ...
Der BFH hat mit Beschluss vom 5.7.2018 – II B 122/17 – wie folgt entschieden:Der Wert der Bereicherung ist bei einer gemischten Schenkung durch Abzug der – ggf. kapitalisierten– Gegenleistung vom
Das FG Köln hat mit Urteil vom 22.2.2018 – 1 K 3154/15 - entschieden.
1. Zwar hat der BFH entschieden, dass in die Schätzungsgrundlage zur Bemessung des dem Arbeitnehmer zugewandten Vorteils nur solche Kosten des Arbeitgebers einzubeziehen sind, die geeignet sind, beim Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil auszulösen. Hierzu gehören nach dieser Rechtsprechung nicht diejenigen Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Betriebsveranstaltung stehen und durch die der Arbeitnehmer deshalb nicht bereichert ist, wie etwa Kosten der Buchhaltung oder für die Beschäftigung eines Eventmanagers. Dies gründe darin, dass Arbeitgeber, insbesondere, wenn sie mit mehreren Hundert Besuchern rechnen, häufig nicht in der Lage seien, selbst eine Betriebsveranstaltung auszurichten; ...
Das FG Münster hat mit Urteil vom3.7.2018 – 5 K 2587/16 U - entschieden: Wenn die Umsatzsteuerfestsetzung für das Jahr der Anschaffung oder Herstellung eines gemischt genutzten Gegenstands formell bestandskräftig ist und der Unternehmer oder – bei Fehlen oder Abweichung von der Umsatzsteuererklärung – das FA ein sachgerechtes Aufteilungsverfahren angewandt hat, ist dieser Maßstab auch für die nachfolgenden Kalenderjahre bindend (BFH, 2.3.2006 – V R 49/05, BStBl. II 2006, 729).
Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden:
1. Art. 138 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2006/ 112/EG ist nur auf die Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Waren an Steuerpflichtige anwendbar, deren übrige Erwerbe gemäß Art. 3 Abs. 1 derselben Richtlinie nicht der Mehrwertsteuer unterliegen. Art. 138 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2006/112 enthält über die dort geregelte Steuerbefreiung hinaus keine Bestimmung über die Zuordnung der Warenbewegung im Verfahren der Steueraussetzung zu einer bestimmten Lieferung im Fall einer grenzüberschreitenden Lieferkette.
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Der EuGH hat mit Urteil vom 25.7.2018 – C-140/17, Gmina Ryjewo - entschieden: Die Art. 167, 168 und 184 der Richtlinie 2006/ 112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass sie dem nicht entgegenstehen, dass eine Einrichtung des öffentlichen Rechts ein Recht auf Berichtigung der auf eine als Investitionsgut erworbene Immobilie entrichteten Vorsteuer in einer Situation wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden in Anspruch nimmt, ...
Der EuGH hat mit Urteil vom 25.7.2018 – C-5/17, DPAS - entschieden: Art. 135 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 2006/ 112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass die darin vorgesehene Mehrwertsteuerbefreiung für Umsätze im Zahlungs- und Überweisungsverkehr nicht auf eine Erbringung von Dienstleistungen wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende anwendbar ist, ...
Der EuGH hat mit Urteil vom 25.7.2018 – C-553/16, TTL - entschieden: Art. 56 AEUV ist dahin auszulegen, dass er der Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren fraglichen, in deren Rahmen die Zahlungen einer gebietsansässigen Gesellschaft an eine in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Gesellschaft, die bei dieser Einkünfte darstellen, grundsätzlich, ...