Generalanwalt Bobek schlägt dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden:
1. Art. 306 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass die Sonderregelung für Reisebüros auf eine Dienstleistung anzuwenden ist, die in der Erbringung einer zugekauften Leistung besteht, sofern es sich bei ihr um Unterbringung oder Beförderung handelt.
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Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden:
Art. 143 Abs. 1 Buchst. d in Verbindung mit Art. 138 der Richtlinie 2006/112/EG ist so auszulegen, dass sich der Verweis auf die Steuerbefreiung nach Art. 138 allein auf deren abstraktes Vorliegen bezieht. ...
Der BFH hat mit Urteil vom 13.6.2018 – XI R 20/16 – entschieden: Leistungen im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe, die eine selbständig tätige Psychologische Beraterin als „sonstige qualifizierte Person“ gegenüber zugelassenen Anbietern für hilfsbedürftige Personen erbringt, waren im Jahr 2010 nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. k (jetzt: Buchst. l) UStG steuerfrei, ...
Der BFH hat mit Urteil vom 13.6.2018 – XI R 20/14 – entschieden:
1. Die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug setzt nicht voraus, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der dem Unternehmer erteilten Rechnung, für dessen Unternehmen die Lieferungen oder sonstigen Leistungen ausgeführt worden sind, angegeben ist. ...
Der BFH hat mit Urteil vom 12.6.2018 – VIII R 32/16 – entschieden:
1. Eine Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ist weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten abhängig (entgegen BMF-Schreiben vom 18. Januar 2016 IV C 1-S 2252/08/10004, BStBl I 2016, 85, Rz 59).
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BMF, Schreiben vom 5.9.2018 – III C 3 – S 7155/16/10002
Nach Ergehen des BMF-Schreibens vom 6.10.2017 – III C 3 – S 7155/16/10002 (BStBl. I 2017, 1349) sind Zweifelsfragen aus der Praxis zum Anwendungsbereich dieses Schreibens gestellt worden. Das BMF hat Abschn. 8.1 Abs. 1 S. 3 UStAE geändert. Danach kann die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 2 UStG beansprucht werden, wenn im Zeitpunkt der Leistung deren endgültige Verwendung für den Bedarf eines konkreten, ...
BMF, Schreiben vom 28.8.2018 – IV C 1 – S 1980-1/16/10010 :011
Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gegenüber dem Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) zu den Auswirkungen der Zurechnung (§ 35 InvStG 2018) auf den Fonds-Aktiengewinn nach § 48 InvStG 2018 Stellung genommen.
Das FG Köln hat mit Urteil vom 14.6.2018 – 15 K 271/16 - entschieden:
1. Das pflichtwidrige Unterlassen einer durch Prüfhinweis angeregten Plausibilitätsprüfung bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass der Veranlagungsbeamte den fehlerhaft steuerlich berücksichtigten Sachverhalt auch rechtlich gebilligt hätte; nicht jedes nachlässige Verhalten kann deshalb die Annahme rechtfertigen, es handele sich um einen Rechtsirrtum (oder gleichgestellten Irrtum).
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