Der BFH hat mit Urteil vom 27.6.2018 – X R 44/16 - entschieden:
Eine Umsatzsteuervorauszahlung, die innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt wird, ist auch dann im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit abziehbar, wenn der 10. Januar des Folgejahres auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt (entgegen EStH 2017, § 11 EStG H 11, Stichwort Allgemeines, „Kurze Zeit“).
Der BFH hat mit Urteil vom 29.8.2018 – XI R 37/17 - entschieden:
Die Übertragung des Inventars einer Gaststätte ist auch dann eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung, wenn der Erwerber mit dem übertragenen Inventar die Gaststätte dauerhaft fortführen kann und selbst über die zur Fortführung der Tätigkeit erforderliche Immobilie verfügt, ...
Der BFH hat mit Urteil vom 19.7.2018 – IV R 14/16 - entschieden:
1. Bei der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG dürfen ausschließlich Aufwendungen, die in einem betrieblichen Veranlassungszusammenhang (§ 4 Abs. 4 EStG) mit Vergütungen i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 EStG stehen, als Sonderbetriebsausgaben berücksichtigt werden.
...
Das BMF hat sich der Rechtsprechung angeschlossen. Der BFH hat mit Urteil vom 8.2.2018 – V R 42/15 entschieden, dass der Abschlag, den ein pharmazeutisches Unternehmen aufgrund einer nationalen Gesetzesregelung einem Unternehmen ...
Treuhandgeschäfte sowie Erwerbsvorgänge durch Auftragnehmer bzw. Geschäftsbesorger erlangen für die Grunderwerbsteuer Bedeutung, wenn sie Anteile einer Gesellschaft mit inländischem Grundbesitz betreffen.
Nunmehr liegt die Gegenäußerung der Bundesregierung (BReg) vom 10.10.2018 (BT-Drs. 19/4858) auf die Stellungnahme des Bundesrats (BR) vom 21.9.2018 zum Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet ...
Mit Urteil vom 27.9.2017 – II R 41/15 hat der BFH seine Rechtsprechung fortgeführt (BFH, 12.3.2014 – II R 51/12, BStBl. II 2016, 356), die von der bisherigen Verwaltungsauffassung abwich ...
Das FG Hamburg hat mit Urteil vom 12.6.2018 – 3 K 266/17 - entschieden:
1. Billigkeitsmaßnahmen gleichen Härten im Einzelfall aus, die der steuerrechtlichen Wertentscheidung des Gesetzgebers nicht entsprechen und damit zu einem vom Gesetzgeber nicht gewollten Ergebnis führen. Eine für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet oder in Kauf genommen hat, vermag keine sachliche Unbilligkeit zu begründen.
...