R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
11.01.2019
Steuerrecht
EuGH: Reisebüro – Überlassung einer Ferienwohnung

Der EuGH hat mit Urteil vom 19.12.2018 – C-552/17, Alpenchalets Resorts – wie folgt entschieden:

1.         Die Art. 306 bis 310 der Richtlinie 2006/112/ EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass die bloße Überlassung einer von anderen Steuerpflichtigen angemieteten Ferienwohnung durch ein Reisebüro oder eine solche Überlassung einer Ferienwohnung mit zusätzlichen, als Nebenleistungen einzustufenden Leistungselementen unabhängig von dem Stellenwert dieser zusätzlichen Leistungen jeweils eine einheitliche Leistung darstellt, die der Sonderregelung für Reisebüros unterliegt.

2.         Art. 98 Abs. 2 der Richtlinie 2006/112 ist dahin auszulegen, dass die in der Beherbergung in Ferienunterkünften bestehende Dienstleistung von Reisebüros, die unter Art. 307 der Richtlinie fällt, nicht dem ermäßigten Steuersatz oder einem der ermäßigten Steuersätze im Sinne von Art. 98 Abs. 2 der Richtlinie unterliegen kann.

(Tenor)

Volltext unter BBL2019-85-2

stats