BFH: Steuerliche Behandlung der Leistungen einer Direktversicherung in Form einer Aufbauversicherung, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurde – Anforderungen an die Vereinbarung „laufender Beitragsleistungen“
Das BFH hat mit Urteil vom 6.9.2018 – X R 21/16 – wie folgt entschieden:
Die im Rahmen einer sog. Aufbauversicherung vereinbarten „laufenden Einmalbeiträge in variabler Höhe“ sind als „laufende Beitragsleistungen“ i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. dd EStG 2004 anzusehen, wenn sie jährlich nach einer im ursprünglichen Vertrag vereinbarten Berechnungsmethode geleistet werden.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext unter BBL2019-341-4