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Steuerrecht
11.02.2019
Steuerrecht
BFH: Steuerliche Behandlung der Leistungen einer Direktversicherung in Form einer Aufbauversicherung, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurde – Anforderungen an die Vereinbarung „laufender Beitragsleistungen“

Das BFH hat mit Urteil vom 6.9.2018 – X R 21/16 – wie folgt entschieden:

Die im Rahmen einer sog. Aufbauversicherung vereinbarten „laufenden Einmalbeiträge in variabler Höhe“ sind als „laufende Beitragsleistungen“ i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. dd EStG 2004 anzusehen, wenn sie jährlich nach einer im ursprünglichen Vertrag vereinbarten Berechnungsmethode geleistet werden.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext unter BBL2019-341-4

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