Der Bundestag hat am 8.11.2018 das „JStG 2018“ beschlossen (BR-Drs. 559/18). Er folgt den Empfehlungen seines Finanzausschusses vom 7.11.2018 (BT-Drs. 19/5595). Wesentliche unternehmensrelevante
Der BFH hat mit Urteil vom 27.9.2018 – V R 49/17 - entschieden: Hat ein Bauträger aufgrund der rechtsirrigen Annahme seiner Steuerschuld als Leistungsempfänger von ihm bezogene Bauleistungen nach § 13b UStG versteuert, kann er das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung geltend machen, ...
BFH, Beschluss (EuGH-Vorlage) vom 2.8.2018 – V R 33/17:
Umfasst die Steuersatzermäßigung für die Vermietung von Campingplätzen und Plätzen für das Abstellen von Wohnwagen nach Art. 98 Abs. 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) in Verbindung mit Anhang III Nr. 12 MwStSystRL auch die Vermietung von Bootsliegeplätzen?
Der BFH hat mit Urteil vom 30.5.2018 – I R 62/16 - entschieden:
1. Das Mitglied eines Opernchors ist „Künstler“ i.S. von Art. 17 Abs. 1 Satz 1 DBA-Schweiz 1971/2010.
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Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 28.9.2018 – 1 K 1352/17 U - entschieden:
1. Ändern sich bei einem Wirtschaftsgut, das nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wird, innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse, ist nach § 15a Abs. 1 S. 1 UStG für jedes Kalenderjahr der Änderung ein Ausgleich durch eine Berichtigung des Abzugs der auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallenden Vorsteuerbeträge vorzunehmen.
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Das FG München hat mit Urteil vom 13.9.2018 – 3 K 949/16 - entschieden:
1. Beruht die wirtschaftliche Eingliederung auf Leistungen des Organträgers gegenüber seiner Organgesellschaft, müssen entgeltliche Leistungen vorliegen, denen für das Unternehmen der Organgesellschaft mehr als nur unwesentliche Bedeutung zukommt (vgl. BFH, 18.6.2009 – V R 4/08, BStBl. II 2010, 310; 6.5.2010 – V R 26/09, BStBl. II 2010, 1114).
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Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 6.12.2017 – 2 K 1289/15 H - entschieden:
1. Mit der Abschaffung der Kuponsteuer durch das Steuerbereinigungsgesetz 1985 vom 14.12.1985 (BGBl. I 1984, 1493, 1498 f.) erhielt § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a und Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. bb (nunmehr Doppelbuchst. aa) EStG in wesentlichen Punkten die heutige Fassung.
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