Treuhandgeschäfte sowie Erwerbsvorgänge durch Auftragnehmer bzw. Geschäftsbesorger erlangen für die Grunderwerbsteuer Bedeutung, wenn sie Anteile einer Gesellschaft mit inländischem Grundbesitz betreffen.
Nunmehr liegt die Gegenäußerung der Bundesregierung (BReg) vom 10.10.2018 (BT-Drs. 19/4858) auf die Stellungnahme des Bundesrats (BR) vom 21.9.2018 zum Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet ...
Mit Urteil vom 27.9.2017 – II R 41/15 hat der BFH seine Rechtsprechung fortgeführt (BFH, 12.3.2014 – II R 51/12, BStBl. II 2016, 356), die von der bisherigen Verwaltungsauffassung abwich ...
Das FG Hamburg hat mit Urteil vom 12.6.2018 – 3 K 266/17 - entschieden:
1. Billigkeitsmaßnahmen gleichen Härten im Einzelfall aus, die der steuerrechtlichen Wertentscheidung des Gesetzgebers nicht entsprechen und damit zu einem vom Gesetzgeber nicht gewollten Ergebnis führen. Eine für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet oder in Kauf genommen hat, vermag keine sachliche Unbilligkeit zu begründen.
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Das FG Hamburg hat mit Urteil vom 3.7.2018 – 3 K 198/17 - entschieden:
1. Ist in einem Grunderwerbsteuerbescheid ein Erwerbsvorgang bezeichnet, der nicht ausreicht, um eine Steuerpflicht zu begründen, ist der Bescheid rechtswidrig, ohne dass die Behörde den – unzutreffenden – Erwerbsvorgang durch einen anderen - zutreffenden - ersetzen könnte. Ein dennoch ergangener „Änderungsbescheid“, in dem der Erwerbsvorgang nunmehr zutreffend bezeichnet ist, kann aber, auch durch das FG, gemäß § 128 Abs. 1 AO in einen Erstbescheid umgedeutet werden.
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EU-Rat: Liste nicht-kooperativer Länder und Gebiete in Steuersachen („Schwarze Liste“)
Neben den Beschlüssen zur Mehrwertsteuer ist der Rat in seiner Sitzung am 2.10.2018 der Vorlage (engl.) der Gruppe „Verhaltenskodex“ gefolgt und hat Palau von der Liste nicht-kooperativer Länder und Gebiete in Steuersachen (so genannte Schwarze Liste) gestrichen; weiterhin gelistet bleiben Amerikanisch-Samoa und Samoa, Guam, Namibia, Trinidad und Tobago sowie die US-amerikanischen Jungferninseln. ...
Der Bundesrat hat am 21.9.2018 steuerliche Erleichterungen bei der wirtschaftlichen Tätigkeit von Vereinen gefordert. Er sprach sich für die Erhöhung der Freigrenze von 35 000 Euro auf 45 000 Euro für Einnahmen gemeinnütziger Vereine aus wirtschaftlichen Tätigkeiten aus. Die Initiative war von Rheinland-Pfalz zusammen mit anderen Bundesländern in den Bundesrat eingebracht worden. ...