BFH: Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer
Der BFH hat mit Urteil vom 14.11.2018 – II R 64/15 - entschieden: Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags bei Fehlen gewerblicher Einkünfte ohne Berücksichtigung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG zu ermitteln ist.