BFH: Vorsteuerabzug und Margenbesteuerung bei Kaffeefahrten
Der BFH hat mit Urteil vom 13.12.2018 – V R 52/17 - entschieden:
1. § 25 Abs. 4 Satz 1 UStG steht dem Vorsteuerabzug bei unentgeltlich erbrachten Reiseleistungen nicht entgegen.
2. Das Vorsteuerabzugsverbot aufgrund der Verletzung einkommensteuerrechtlicher Aufzeichnungspflichten bei Geschenken gemäß § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG in seiner bis 18.12.2006 geltenden Fassung war wegen Verstoßes gegen Art. 17 Abs. 2 und 6 der Richtlinie 77/388/EWG unionsrechtswidrig (Fortführung des BFH-Urteils vom 12.8.2004 V R 49/02, BFHE 207, 71, BStBl II 2004, 1090).