BFH, Urteil vom 8.10.2008 - I R 3/06 Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 6.10.2005 - 6 K 195/03 (EFG 2006, 717)Leitsätze1. Wird ein körperschaftsteuerpflichtiges Rechtssubjekt formwechselnd umgewandelt und unterliegt es im Anschluss an die
Niedersächsisches FG, Urteil vom 12.11.2008 - 6 K 355/08LEITSATZ (DES KOMMENTATORS)Im Hinblick auf die steuerliche Abzinsung werden die erfolgsunabhängigen Rückstellungen für Beitragsrückerstattung (euRfB) mit der erfolgsabhängigen Rückstellung für
Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 5.11.2008 - 2 K 175/05, Rev. eingelegt (Az. BFH IV R 52/08) Leitsätze 1. Die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmer-Anteils im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zeitgleich mit der Überführung von
LG Köln, Urteil vom 8.10.2008 - 28 O 302/08 Leitsätze (Des Kommentators)1. Ein erteilter Auftrag zur Offenlegung von Jahresabschlüssen ist nicht widerrufbar. 2. Die Offenlegung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger
LG Bonn, Beschluss vom 2.12.2008 - 37 T 627/08SachverhaltDie Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.500,00 EURO wegen Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen 2006 bei dem Betreiber des elektronischen
LG Bonn, Beschluss vom 23.6.2008 - 30 T 15/08SachverhaltDie Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 250,00 EUR wegen verspäteter Einreichung der Jahresabschlussunterlagen 2006 bei dem Betreiber des elektronischen
LG Bonn, Beschluss vom 10.12.2008 - 37 T 472/08SachverhaltDie Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.500,00 EURO wegen Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen 2006 bei dem Betreiber des elektronischen
LG Bonn, Beschluss vom 13.11.2008 - 30 T 275/08 SachverhaltDer Beschwerdeführer ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der C GmbH (Schuldnerin). Er wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.500,00 EURO wegen Nichteinreichung der
LG Bonn, Beschluss vom 28.7.2008 - 30 T 52/08SachverhaltDie Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.500,00 EUR wegen Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen 2006 bei dem Betreiber des elektronischen
LG Bonn, Beschluss vom 26.6.2008 - 30 T 33/08SachverhaltDie Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.500,00 EUR wegen Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen 2006 bei dem Betreiber des elektronischen
LG Bonn, Beschluss vom 29.10.2008 - 30 T 104/08SachverhaltDie Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.500,00 EURO wegen Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen 2006 bei dem Betreiber des elektronischen
LG Bonn, Beschluss vom 21.10.2008 - 39 T 48/08SachverhaltDie Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.500,00 EURO wegen verspäteter Einreichung der Jahresabschlussunterlagen 2006 bei dem Betreiber des
LG Bonn, Beschluss vom 23.9.2008 - 30 T 74/08SachverhaltDie Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Androhungs- und Kostenverfügung vom 19.02.2008 wegen Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen 2006 bei dem Betreiber des elektronischen
LG Bonn, Beschluss vom 27.10.2008 - 30 T 187/08SachverhaltDie Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.500,00 EURO wegen Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen 2006 bei dem Betreiber des elektronischen
LG Bonn, Beschluss vom 19.1.2007 - 11 T 19/05SachverhaltDer Beteiligte zu 2. wandte sich mit Schreiben vom 16.02.2004 an das Amtsgericht Registergericht Bonn mit der Bitte um Zusendung des Jahresabschlusses u. a. der Q GmbH für 2002. Für den Fall,
LG Bonn, Beschluss vom 7.10.2008 - 30 T 122/08SachverhaltDie Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.500,00 EURO wegen Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen 2006 bei dem Betreiber des elektronischen
LG Bonn, Beschluss vom 1.12.2008 - 37 T 288/08SachverhaltDie Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.500,00 EURO wegen Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen 2006 bei dem Betreiber des elektronischen
Niedersächsisches FG, Urteil vom 10.7.2008 - 15 K 370/07, rkr.LeitsatzWird ein in einem Wohngebäude installiertes Blockheizkraftwerk sowohl zur Beheizung der Wohnungen als auch zur Gewinnung von an einen Dritten zu veräußerndem Strom genutzt, ist es