OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.7.2008 - 12 W 16/02SachverhaltDie Antragsteller - in erster Instanz Antragsteller zu 1 - 16, 18 sowie die außenstehenden Aktionäre (Beteiligter zu 17) und in der Beschwerdeinstanz die Antragsteller 1, 2, 8 - 11, 13,16
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.3.2009 - I-26 W 5/08 (AktE) SachverhaltMit dem am geschlossenen Beherrschungsvertrag unterstellte die B die Leitung ihrer Gesellschaft der A.Gemäß § 3 des Beherrschungsvertrages garantiert die A. den außenstehenden
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.1.2009 - I-26 W 7/07 (AktE)Leitsätze1. Auch bei Unternehmen der Daseinsvorsorge, die dauerhaft Verluste erwirtschaften, erfolgt die Unternehmensbewertung in Spruchsachen grundsätzlich anhand der Ertragswertmethode.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2008 - I-26 W 6/08 (AktE) SachverhaltDie Antragsteller waren Aktionäre der A..Die A. wurde mit Verschmelzungsvertrag vom auf die B. verschmolzen. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am und wurde am im
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7.5.2008 - I-26 W 16/06 AktE SachverhaltAm 20.10.2004 beschloss die außerordentliche Hauptversammlung der rh. Rh. E. AG (nachfolgend: rh.) die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Beschwerdegegnerin
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 14.1.2009 - 2 W 68/07 SachverhaltA.Mit der sofortigen Beschwerde verfolgen die Antragsteller zu 3., 4., 5., 6., 7. und 10. (im Folgenden: Beschwerdeführer) ihr Begehren weiter, eine Erhöhung der von der
Niedersächsisches FG, Urteil vom 18.12.2008 - 10 K 120/04, Rev. eingelegt (Az. BFH IV R 5/09) Leitsätze (des Kommentators)1. Noch nicht realisierter Aufwand für die Bildung einer Verbindlichkeitsrückstellung ist nur zu berücksichtigen, wenn er mit
BMF, Schreiben vom 20.5.2009 - IV C 6 - S 2134/07/10005 Bezugnahme: BMF-Schreiben vom 25.3.1998 (BStBl. I S. 268), BMF-Schreiben vom 24.12.1999 (BStBl. I S.1076), BMF-Schreiben vom 26.11.2004 (BStBl. I S. 1190)Mit Urteil vom 17.7.2008 - I R 77/06 -
BFH, Urteil vom 23.4.2009 - IV R 62/06 Vorinstanz: FG Bremen vom 12.10.2006 - 1 K 181/05 (6) (EFG 2007, 575)Leitsätze1. Ob bei Fremdwährungsverbindlichkeiten eine Veränderung des Währungskurses zum Bilanzstichtag eine voraussichtlich dauerhafte
BFH, Urteil vom 4.3.2009 - I R 32/08 Vorinstanz: Hessisches FG vom 29.11.2007 - 4 K 3765/04 (EFG 2008, 1914)LeitsatzLegt ein Gesellschafter Anteile an einer Kapitalgesellschaft verdeckt in eine andere Kapitalgesellschaft ein, hat diese die Anteile
BVerfG, Beschluss vom 12.5.2009 - 2 BvL 1/00Leitsätze (des Kommentators)1. Das gleichheitsrechtliche Gebot der Folgerichtigkeit begrenzt die Befugnis des (Steuer-)Gesetzgebers, die zentralen Fragen gerechter Belastungsverteilung weitgehend ungebunden
OLG Stuttgart, Beschluss vom 5.5.2009 - 20 W 13/08 Leitsätze 1. Beim übernahmerechtlichen Squeeze-Out (§ 39a WpÜG) kann die Angemessenheit der Abfindung nicht in einem Spruchverfahren überprüft werden; der Gesetzgeber hat dies bewusst ausgeschlossen.
FG Düsseldorf, Urteil vom 2.12.2008 - 6 K 2726/06 KLeitsätze (des Kommentators)1. Bei einer Wertaufholung einer auf den niedrigeren Teilwert abgeschriebene Beteiligung ist davon auszugehen, dass mit der Wertaufholung die zuletzt vorgenommene, nach §
LG Frankfurt, Beschluss vom 13.3.2009 - 3-5 O 57/06 Leitsatz (des Kommentators)Bei der Verschmelzung von zwei börsennotierten Unternehmen ist auf das Austauschverhältnis der Börsenkurse vor Bekanntgabe der Verschmelzung abzustellen.Aus den GründenI.
BGH, Urteil vom 2.3.2009 - II ZR 264/07 Vorinstanzen: LG Kleve, Entscheidung vom 3.11.2006 - 7 O 88/04; OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.11.2007 - I-15 U 192/06Leitsätzea) Wählen die Vertragsparteien eine bestimmte zivilrechtliche Rechtsgestaltung
BMF, Schreiben vom 8.5.2009 - IV C 6 - S 2139-b/07/10002 InhaltsübersichtI. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen (§ 7g Abs. 1 EStG)1. Begünstigte Betriebe2. Begünstigte Wirtschaftsgüter3. Höhe des
BFH, Urteil vom 2.9.2008 - X R 32/05 Vorinstanz: FG Köln vom 25.8.2005 - 6 K 3210/01 (EFG 2005, 1841)LeitsatzMaßgebendes Kriterium für einen Übergang des Geschäftswerts von einem Einzelunternehmen auf eine Kapitalgesellschaft im Wege der verdeckten