BFH , Urteil vom 26.04.2012 - Aktenzeichen IV R 44/09 (Vorinstanz: FG Niedersachsen vom 28.09.2009 - Aktenzeichen 3 K 869/04 (EFG 2010, 729); ) Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-2108-1 unter www.betriebs-berater.deAmtliche Leitsätze:
BFH, Urteil vom 21.6.2012 – IV R 1/08 Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-2042-1 unter www.betriebs-berater.deLeitsätze1. Wird ein Wirtschaftsgut des Sonderbetriebsvermögens teilentgeltlich in das Gesamthandsvermögen einer
FG Köln , Urteil vom 22.03.2012 - Aktenzeichen 10 K 2089/09 Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-2046-1 unter www.betriebs-berater.deRedaktionelle Leitsätze: 1) Die Wertminderung eines eingebrachten Teilbetriebs in eine Personengesellschaft
BFH , Urteil vom 31.05.2012 - Aktenzeichen IV R 14/09 (Vorinstanz: FG Schleswig-Holstein vom 25.02.2009 - Aktenzeichen 5 K 242/05 (EFG 2009, 919); ) Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-2046-2 unter www.betriebs-berater.deAmtliche Leitsätze:
BFH, Urteil vom 15.3.2012 - III R 96/07Leitsätze1. Weist ein Unternehmer Umsatzsteuer doppelt aus - sowohl in Abschlagsrechnungen als auch in Endrechnungen -, ohne dass ihm eine Steuerhinterziehung vorzuwerfen ist, so hat er die zusätzlich
FG Niedersachsen, Urteil vom 11.4.2012 - 4 K 210/11, Rev. eingelegt (Az. BFH IV R 14/12)LeitsatzEin Investitionsabzugsbetrag kann nicht mehr in Anspruch genommen werden, wenn feststeht, dass der Steuerpflichtige die zugrunde liegende Investition
Niedersächsisches FG, Urteil vom 10.5.2012 - 6 K 108/10, Revision eingelegt (Az. BFH I R 46/12)LeitsatzEin neuer Miet- oder Pachtvertrag über ein Grundstück, für das bereits eine Ansammlungsrückstellung gebildet wurde, führt nicht zu einer
BFH, Urteil vom 18.4.2012, X R 7/10Leitsätze1. Substanzverluste von im Betriebsvermögen gehaltenen Gesellschafterdarlehen aufgrund von Wertminderungen, wie sie durch Teilwertabschreibungen abgebildet werden, unterliegen --unabhängig von der Frage der
BFH, Urteil vom 18.4.2012 - X R 5/10Leitsätze1. Substanzverluste von im Betriebsvermögen gehaltenen Gesellschafterdarlehen aufgrund von Wertminderungen, wie sie durch Teilwertabschreibungen abgebildet werden, unterliegen -unabhängig von der Frage der
FG Hamburg, Beschluss vom 26.1.2012 – 2 K 224/10 Volltext des Beschlusses: // BB-ONLINE BBL2012-1790-1 unter www.betriebs-berater.de LEITSÄTZE (DES KOMMENTATORS) Dem EuGH werden die folgenden Fragen zur Entscheidung vorgelegt: Ist die
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.6.2011 – 5 K 5148/07 Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-1788-1 unter www.betriebs-berater.de LEITSATZ (DES KOMMENTATORS) Der gewerbliche Grundstückshändler hat nicht notwendigerweise einen nach Art und
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.8.2011 – 6 K 2028/06 Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-1786-1 unter www.betriebs-berater.de LEITSATZ (DES KOMMENTATORS) Ein Arbeitgeber darf einen zu seinen Gunsten bestehenden Saldo auf dem
OLG Stuttgart , Beschluss vom 17.10.2011 - Aktenzeichen 20 W 7/11 (Vorinstanz: LG Stuttgart - 31 O 32/07 KfH AktG - 06.03.2008 ) Amtliche Leitsätze: 1. Galt zum Bewertungsstichtag bereits das steuerrechtliche Halbeinkünfteverfahren, ist es
OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.09.2011 - Aktenzeichen 20 W 7/08 (Vorinstanz: LG Stuttgart vom 21.04.2008 - Aktenzeichen 34 AktE 5/05 KfH; ) Amtliche Normenkette: SpruchG; AktG § 327f S. 2; Gründe: A. Die Beteiligten streiten im Spruchverfahren
OLG Stuttgart, Beschluß vom 8.7.2011 - 20 W 14/08SachverhaltA. Gegenstand dieses Spruchverfahrens ist die Bestimmung einer angemessenen Abfindung für die Minderheitsaktionäre der zwischenzeitlich in eine GmbH umgewandelten N. AG (NWS, Antragsgegnerin
OLG Köln, Urteil vom 28.02.2012 - Aktenzeichen 4 UF 186/11 (Vorinstanz: AG Brühl vom 05.07.2011 - Aktenzeichen 33 F 322/99; ) Redaktionelle Leitsätze: Der Firmenwert eines Versicherungsmaklerbüros ist nicht nach dem Substanzwert, sondern nach dem
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 05.03.2012 - Aktenzeichen 21 W 11/11 (Vorinstanz: LG Frankfurt/Main - Aktenzeichen 3/5 O 17/10; ) Amtliche Leitsätze: 1. Zur Überprüfbarkeit von Ertragsprognosen im Rahmen eines Spruchverfahrens.2. Zur Ermittlung