FG Köln: Einbringung von Verbindlichkeiten ist im Rahmen von § 24 UmwStG 1995 nicht rechtsmissbräuchlich
FG Köln , Urteil vom 22.03.2012 - Aktenzeichen 10 K 2089/09
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-2046-1 unter www.betriebs-berater.de
Redaktionelle Leitsätze: 1) Die Wertminderung eines eingebrachten Teilbetriebs in eine Personengesellschaft zum Zwecke der Wertanpassung durch die Zuordnung von negativen neutralem Vermögen (Verbindlichkeiten) stellt keinen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar und führt jedenfalls dann nicht zu einem steuerpflichtigen Gewinn, wenn die realisierten stillen Reserven steuerverstrickt bleiben. 2) § 42 AO findet auch dann keine Anwendung, wenn das negative Betriebsvermögen von der aufnehmenden Personengesellschaft in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Einbringungsvorgang mit Mitteln getilgt wird, die vom anderen Gesellschafter - ebenfalls zum Zwecke des Wertausgleichs für seinen weniger werthaltigen Teilbetrieb - eingebracht worden sind. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Redaktionelle Normenkette: UmwStG § 24; AO § 42;
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