FG Münster, Urteil vom 21.12.2011 - 9 K 3802/08 K,G,F,ZerlsachverhaltDie Beteiligten streiten darum, ob es bei von der Klägerin vereinnahmten Vermittlungsprovisionen in Höhe von sog. stornobehafteten Beträgen bereits zur Gewinnrealisierung gekommen
BFH, Urteil vom 9.11.2011 - X R 60/09Leitsätze1. Der Anwendbarkeit des § 24 Abs. 1 UmwStG steht weder § 42 AO noch die Rechtsfigur des Gesamtplans entgegen, wenn vor der Einbringung eine wesentliche Betriebsgrundlage des einzubringenden Betriebs
Amtliche Leitsätze: 1. Zum Pflichtangebot an die Minderheitsaktionäre im Fall des Widerrufs der Börsenzulassung und dessen gerichtlicher Überprüfung im Rahmen eines Verfahrens nach § 1 SpruchG analog.2. Sofern zum Bewertungsstichtag eine
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.11.2011 - 10 K 2946/10 sachverhaltStreitig ist die Bildung einer Rückstellung für die Verwertung von Vorsiebmaterial.Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Vorsiebmaterial ist ein
FG Münster, Urteil vom 18.11.2011 - 14 K 1535/09 F, Rev. eingelegt (Az. BFH IV R 4/12)SachverhaltZu entscheiden ist, ob der Beklagte (Bekl.) einer von der Klägerin (Klin.) auf Grund eines gegen sie von der Europäischen Kommission (im Folgenden:
FG Düsseldorf, Urteil vom 9.2.2012 - 3 K 1348/10 F, Rev. eingelegt (Az. BFH IV R 8/12)Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-828-1 unter www.betriebs-berater.deLeitsätze (Des Kommentators):Werden in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit der
BFH, Urteil vom 30.11.2011 - I R 100/10LeitsatzEine Verbindlichkeit, die nur aus künftigen Gewinnen oder einem etwaigen Liquidationsüberschuss erfüllt zu werden braucht, kann mangels gegenwärtiger wirtschaftlicher Belastung nicht ausgewiesen werden.
FG Münster, Urteil vom 8.2.2012 - 11 K 3035/10 EVolltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-698-1unter www.betriebs-berater.deSachverhaltStreitig ist, ob dem Kläger im Streitjahr 2008 ein Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g des Einkommensteuergesetzes
BFH, Urteil vom 14.12.2011 - I R 72/10Volltext des Urteils://BB-ONLINE BBL2012-696-1 unter www.betriebs-berater.deLeitsatzBetriebliche Verbindlichkeiten, welche beim Veräußerer aufgrund steuerlicher Rückstellungsverbote (hier: für
BFH, Urteil vom 7.7.2011 - III R 91/08Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-634-2 unter http://www.betriebs-berater.de/LeitsatzZur Vermietung bestimmte Wohnungen können auch dann fremden Wohnzwecken dienen, wenn sie während des Bindungszeitraums
BFH, Urteil vom 27.10.2011 - III R 6/09Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-634-1 unter http://www.betriebs-berater.de/Leitsätze1. Die durch das InvZulÄndG vom 20. Dezember 2000 in § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999 eingefügte Regelung, wonach
Niedersächsisches FG, Urteil vom 3.11.2011 - 11 K 435/10, Rev. eingelegt (Az. BFH: X R 46/11)Volltext des Urteils://BB-ONLINE BBL2012-631-1 unter www.betriebs-berater.deLeitsatz (des Kommentators)1. Der Investitionsabzugsbetrag in § 7g EStG ist
FG Münster, Urteil vom 19.12.2011 - 9 K 3144/09 E, Rev. eingelegt (Az. BFH: IV R 6/12)Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-567-1 unter www.betriebs-berater.de Leitsatz (des Kommentators)Entgeltlich erworbene Zahlungsansprüche i. S. d.
BFH, Urteil vom 12.10.2011 – VIII R 49/09 Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-570-1 unter www.betriebs-berater.de(Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz vom 18.06.2009 - Aktenzeichen 4 K 1646/07 (EFG 2010, 409); ) Amtliche Leitsätze: Bezahlt der
BFH, Urteil vom 14.12.2011 - I R 108/10Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-505-1 unter www.betriebs-berater.deLeitsätze1. Ablösezahlungen, die von Vereinen der Fußball-Bundesliga im Zusammenhang mit dem Wechsel von Lizenzspielern an die
FG Düsseldorf, Urteil vom 7.12.2011 - 15 K 4582/09 GVolltext des Urteils: //BB-Online BBL2012-504-1 unter http://www.betriebs-berater.de/Leitsätze (des Kommentators)1. Unverzinsliche Mieterdarlehen des Mieters sind zum Bilanzstichtag mit ihren
Niedersächsisches FG, Urteil vom 1.12.2011 – 6 K 435/09, Rev. eingelegt (Az. BFH I R 3/12) Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-440-1 unter www.betriebs-berater.deLeitsätze (des Kommentators):1. Die Beschränkung der Reinvestitionsmöglichkeiten