OLG Frankfurt: Pflichtangebot an die Minderheitsaktionäre im Fall des Widerrufs der Börsenzulassung
Amtliche Leitsätze: 1. Zum Pflichtangebot an die Minderheitsaktionäre im Fall des Widerrufs der Börsenzulassung und dessen gerichtlicher Überprüfung im Rahmen eines Verfahrens nach § 1 SpruchG analog. 2. Sofern zum Bewertungsstichtag eine Veräußerungsabsicht der Unternehmensleitung mit Blick auf einzelne Gesellschaftsbeteiligungen des zu bewertenden Unternehmens festgestellt werden kann, sind diese Beteiligungen regelmäßig als nicht betriebsnotwendiges Vermögen mit ihrem jeweiligen geschätzten Verkehrswert zu bewerten und zu dem Ertragswert gesondert hinzuzurechnen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: SpruchG § 1; Redaktionelle Normenkette: SpruchG § 1;
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