URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) 6. Dezember 2007(*) „Art. 141 EG – Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen – Beamte – Mehrarbeit – Mittelbare Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Frauen“ In der Rechtssache C300/06 betreffend ein
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 8.8.2007, 7 AZR 605/06Altersteilzeit - Befristung - Überraschende Klausel - TransparenzgebotTenorAuf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 24.
LAG Rheinland-Pfalz Aktenzeichen: 6 Sa 53/07 6 Ca 455/06 ArbG Kaiserslautern - AK Pirmasens - Entscheidung vom 25.05.2007 Tenor: 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens -
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 19.6.2007, 1 AZR 454/06Zuständigkeit des KonzernbetriebsratsLeitsätze1. Sieht ein Tarifvertrag vor, dass ein tariflicher Anspruch durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung gekürzt werden kann, und regelt er die
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 31.7.2007, 3 AZR 810/05Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - VerschmelzungLeitsätzeIst Versorgungsschuldner ein verschmolzenes Unternehmen, kann es bei der Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG auch auf die
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 18.9.2007, 3 AZR 639/06Betriebliche Altersversorgung - GleichbehandlungsgrundsatzLeitsätzeDer Arbeitgeber darf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung davon abhängig machen, dass eine Betriebsvereinbarung über
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 14.8.2007, 9 AZR 934/06Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - AuslegungTenorDie Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 29. August 2006 - 7 Sa 676/05 - wird
Unternehmen der deutschen Fertigbaubranche galten in den letzten Jahrzehnten aus arbeitsrechtlicher Sicht stets als Teil des Baugewerbes, so dass die allgemeinverbindlichen Tarifverträge für gewerbliche Mitarbeiter des Baugewerbes uneingeschränkt zur Anwendung kamen. Erst in jüngerer Zeit fanden sog. Öffnungsklauseln bzw. Einschränkungsklauseln in die Allgemeinverbindlichkeitserklärung Eingang, die den Unternehmen des Fertigbaus neue Hoffnung auf tariffreie Arbeitsverhältnisse bescherten. Entgegen erheblicher Widerstände der Gewerkschaften ist es inzwischen tatsächlich einigen Unternehmen der Fertigbaubranche gelungen, sich den Mantel der Tarifbindung abzustreifen und mit der Belegschaft einerseits und den betrieblichen Arbeitnehmervertretungen andererseits neue betriebliche Modelle zu entwerfen und umzusetzen. Die wichtigsten Fragestellungen für diesen Weg raus aus der Tarifbindung des Baugewerbes sollen im Folgenden skizziert werden.
In der deutschen Wirtschaft ist ein neues tiefgreifendes tarifpolitisches Problem aufgetaucht, das der deutsche Gesetzgeber dringend lösen muss. Es geht um eine zu schaffende gesetzliche Regelung zur Ordnung der Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen beim Zusammentreffen mehrerer unterschiedlicher Tarifwerke verschiedener Gewerkschaften.
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...