Der achte Senat entschied in seinem Urteil vom 21.2.2008 - 8 AZR 157/07 -, dass kein Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer nach § 613a Abs. 6 BGB besteht, wenn der bisherige Betriebsinhaber erlischt und der neue Arbeitgeber durch gesellschaftsrechtliche
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 29.11.2007 - 11 Sa 53/07 - wie folgt: Bei unangemessener Verzögerung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft kann ein Entfernungsanspruch bezüglich des Hinweises auf eine Straftat im Zeugnis bestehen.
Mit Versäumnisurteil vom 3.12.2007 - II ZR 21/06 - hat der BGH entschieden: Über die Nachteile und Risiken eines angebotenen Kapitalanlagemodells muss der Anlageinteressent in dem Emissionsprospekt zutreffend und vollständig aufgeklärt werden. Dazu
Der Entwurf des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG) sieht u. a. eine Reduzierung der Anzahl der Berufsgenossenschaften, einen gerechteren Lastenausgleich und einen Einzug der Insolvenzgeldumlage durch das BMAS vor.
Das BAG hat in seinem Urteil vom 19.2.2008 - 3 AZR 743/05 - entschieden, dass ein Arbeitgeber, der eine Gesamtversorgungszusage erteilt hat, nach denGrundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB berechtigt ist, eine Anpassung der
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 16.11.2007 - 2 Sa 100/07 -, dass sich § 4 S. 1 nicht auf eine arbeitnehmerseitige außerordentliche fristlose Eigenkündigung bezieht.Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-441-3
Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 19.12.2007 - 11 TaBV 45/07 -, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat erforderliche Räume, sachliche Mittel, Kommunikationstechnik und Büropersonal gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG zur Verfügung stellen muss; dazu
LAG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21.1.2008 - 2 O 7244/07Sachverhalt :Die Klägerin fordert im Weg der Stufenklage vom Beklagten Auskunft über etwaige Wettbewerbsverstöße des Beklagten, ferner die eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit dieser
LAG München, Beschluss vom 19.12.2007 - Az. 11 TaBV 45/07Leitsätze:1. Gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dem Betriebsrat für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung in erforderlichem
LAG Sachsen, Urteil vom 16.11.2007 - 2 Sa 100/07Sachverhalt:Die Parteien streiten auf die Berufung des beim Arbeitsgericht unterlegenen Klägers jetzt noch darüber, ob das sie verbindende Arbeitsverhältnis aufgrund außerordentlicher fristloser
Der neunte Senat entschied in seinem Urteil vom 19.2.2008 - 9 AZR 1091/06 - zur Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung im Krankenpflegebereich.(Quelle: Pressemitteilung des BAG vom 19.2.2008)
Der zweite Senat entschied in seinem Urteil vom 13.2.2008 - 2 AZR 864/06 -, dass die dreiwöchige Klagefrist nach § 4 KSchG erst ab der Bekanntgabe der Entscheidung des Integrationsamtes an den Arbeitnehmer beginnt, wenn der Arbeitgeber ihm in
Das BVerfG entschied in seinem Beschluss vom 30.1.2008 - 2 BvR 398/07 -, dass die Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 42 Stunden für Beamte in Bayern, die das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, keinen verfassungsrechtlichen
BAG, Urteil vom 19.9.2007 - 4 AZR 656/06Sachverhalt:Die Parteien streiten über einen Vergütungsanspruch der Klägerin für die Zeit vom 1. Januar bis zum 30. September 2004. Die Klägerin ist seit 1981 bei der Beklagten als Leiharbeitnehmerin
BGH, Urteil vom 22.11.2007 - I ZR 183/04leitsatz:Ein Personalberater, der bei einem ersten Telefongespräch, das er mit einem Arbeitnehmer eines Mitbewerbers seines Auftraggebers zur Personalsuche an dessen Arbeitsplatz führt, dem Arbeitnehmer Daten
BAG, Urteil vom 19.9.2007 - 4 AZR 711/06Leitsätze:1. In einem Tarifvertrag geregelte Rechte und Pflichten, die für das Arbeitsverhältnis auf Grund beiderseitiger Tarifgebundenheit der Arbeitsvertragsparteien gelten, werden bei einem Betriebsübergang
Das ArbG verurteilte in seiner Entscheidung vom 4.12.2007 - 20 Ca 105/07 - die Nordelbisch Evangelisch-Lutherische Kirche zur Zahlung einer Entschädigung nach § 15 AGG wegen Nichteinstellung einer "Nicht-Christin". Das ArbG ließ eine Rechtfertigung
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...