ArbG Köln, Beschluss vom 3.3.2008 - 1 Ga 28/08LEITSÄTZE:1. Der Weiterbeschäftigungsanspruch aus § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG kann grundsätzlich auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.2. An einem hierfür
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil verkündet am 01.02.2008 Aktenzeichen: 8 Sa 1625/07 Rechtsgebiete: BGB Vorschriften: BGB § 626 Fristlose Kündigung gegenüber einer Angestellten des öffentlichen Dienstes wegen des Verdachts
Der zweite Senat entschied in seinem Urteil vom 13.3.2008 - 2 AZR 961/06 -, dass nicht nur die vollendete Tat, sondern auch der schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung oder sonstigen schweren Pflichtverletzung einen wichtigen Grund zur
Der zweite Senat entschied in seinem Urteil vom 13.3.2008 - 2 AZR 1037/06 -, dass betriebsbedingte Gründe vorliegen, wenn das Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer entfällt. Das ist u. a. dann der Fall, wenn der Arbeitgeber den Betrieb
Der zweite Senat entschied in seinem Urteil vom 8.11.2007 - 2 AZR 292/06 - wie folgt:. Die prognostizierten Fehlzeiten sind nur dann geeignet, eine krankheitsbedingte Kündigung sozial zu rechtfertigen, wenn sie auch zu einer erheblichen
Der dritte Senat entschied in seinem Urteil vom 11.3.2008 - 3 AZR 358/06 -, dass durch Umwandlungen eines Unternehmensträgers Rentnergesellschaften entstehen können, die der Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung dienen. Es bedarf keiner
Der fünfte Senat entschied in seinem Urteil vom 7.11.2007 - 5 AZR 910/06 - wie folgt: Die Verjährungseinrede stellt eine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn der Schuldner den Gläubiger durch sein Verhalten von der Erhebung der Klage abgehalten
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...