BAG: Wirksamer „Blitzaustritt" aus Arbeitgeberverband
Der vierte Senat entschied in seinem Urteil vom 20.2.2008 - 4 AZR 64/07 -, dass der Tarifvertrag „Einmalzahlung 2005" nicht für den Kläger (Verdi-Mitglied) gilt, da die Beklagte bereits vor dessen Inkrafttreten durch Vereinbarung mit dem Arbeitgeberverband ausgetreten war.
(Quelle: PM des BAG vom 20.2.2008)
Dazu demnächst im BB der Entscheidungsreport von Lipinski