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Arbeitsrecht
26.02.2008
Arbeitsrecht
BAG: Wirksamer „Blitzaustritt" aus Arbeitgeberverband


Der vierte Senat entschied in seinem Urteil vom 20.2.2008 - 4 AZR 64/07 -, dass der Tarifvertrag „Einmalzahlung 2005" nicht für den Kläger (Verdi-Mitglied) gilt, da die Beklagte bereits vor dessen Inkrafttreten durch Vereinbarung mit dem Arbeitgeberverband ausgetreten war.

(Quelle: PM des BAG vom 20.2.2008)

 Dazu demnächst im BB der Entscheidungsreport von Lipinski

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