BAG: Rückwirkende Änderung eines Sozialplans
Der erste Senat entschied in seinem Urteil vom 2.10.2007 - 1 AZR 815/06 - wie folgt: Protokollnotizen zu tariflichen oder betrieblichen Regelungen können eine authentische Interpretation oder einen bloßen Hinweis darstellen, können aber auch normativen Charakter haben. Dies ist durch Auslegung zu ermitteln. Ein schützwürdiges Vertrauen auf einen bestimmten Umfang einer Sozialplanabfindung besteht regelmäßig jedenfalls solange nicht, wie eine genaue Berechnung der Abfindung nicht möglich ist.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-497-2