BAG: Tarifvertragsauslegung
Der vierte Senat entschied in seinem Urteil vom 19.9.2007 - 4 AZR 670/06 - wie folgt: Wenn tariffähige Parteien eine Urkunde unterzeichnen, die die Überschrift „Manteltarifvertrag ..." trägt und nicht nur materiell-rechtliche Abschluss-, Inhalts- und Beendigungsnormen für unterworfene Arbeitsverhältnisse enthält, sondern auch Regelungen über Geltungsbereich, Inkrafttreten, Laufzeit und Kündigungsfristen, handelt es sich bei dieser Urkunde um einen Tarifvertrag im Sinne von § 1 TVG.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-553-2▀