BAG: Kostenerstattung im Beschlussverfahren
Der erste Senat entschied in seinem Urteil vom 2.10.2007 - 1 ABR 59/06 -,wie folgt: Der Beteiligte eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens kann vom Arbeitgeber die Erstattung seiner außergerichtlichen Verfahrenskosten regelmäßig nur verlangen, wenn Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes dies vorsehen. Die Verfahrenskosten sind kein nach § 280 Abs. 1 BGB erstattungsfähiger Schaden.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-497-1