BAG: Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG
Der siebte Senat entschied in seinem Urteil vom 20.2.2008 - 7 AZR 786/06 -, dass eine Verlängerung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG nicht vorliegt, wenn die Parteien in einem Folgevertrag auf die Vereinbarung eines im Ausgangsvertrag enthaltenen Kündigungsrechts nach § 15 Abs. 3 TzBfG absehen.
(Quelle: PM des BAG vom 20.2.2008)