Gericht: Bundesarbeitsgericht Urteil verkündet am 21.11.2007 Aktenzeichen: 10 AZR 782/06 Rechtsgebiete: GG, AEntG, EGBGB, SGB III, VO zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes, ZPO, EG, Richtlinie 96/71/EG, EuropaAbkommen zur Gründung einer
LG Köln, Urteil vom 5.10.2007 - 82 O 114/06, n. rkr.Tenor:1. Der unter Tagesordnungspunkt 3 gefasste Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten am 14. Juli 2006 über die Entlastung des Vorstands der Beklagten für das Geschäftsjahr 2005
LAG Nürnberg : Keine Betriebsstilllegung - AltersteilzeitmitarbeiterDas LAG entschied in seinem Urteil vom 27.11.2007 - 7 Sa 119/06: Eine Betriebsstilllegung liegt nicht vor, wenn 3 Altersteilzeitmitarbeiter während ihrer aktiven Phase noch 9/15/16,
LAG Schleswig-Holstein: Kein Ablehnungsgesuch bei BrainstormingDas LAG entschied in seinem Beschluss vom 6.11.2007 - 2 Ta 256/07 - wie folgt: Allein der Umstand, dass sich die Vorsitzenden unterschiedlicher Kammern über die Beurteilung von
ArbG Bautzen, Urteil vom 29.11.2007 - 6 Ca 6125/07LEITSATZ Nach § 113 Abs. 3 BetrVG hat ein Arbeitnehmer, der infolge einer Betriebsänderung entlassen wird, Anspruch auf Nachteilsausgleich, wenn der Arbeitgeber mit der Umsetzung der Betriebsänderung
LAG Nürnberg: Weiterbeschäftigung und Freistellung bei KündigungDas LAG entschied in seinem Urteil vom 18.9.2007 - 4 Sa 586/07: Bei einem gemäß § 102 Abs. 5 BetrVG begründeten Weiterbeschäftigungsverhältnis besteht das gekündigte Arbeitsverhältnis
BAG: Behandlung gesetzlicher Rente bei beamtenähnlicher VersorgungWird einem Arbeitnehmer, der aus einem Beamtenverhältnis ausscheidet und in ein Arbeitsverhältnis eintritt, eine Versorgung wie einem vergleichbaren Beamten unter Anrechnung der
-af- Der Kläger war bei der Beklagten, die ein Fleischwerk betreibt, als Arbeiter mit einfachen Tätigkeiten beschäftigt. Im Arbeitsvertrag hatten die Parteien eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart. Die Beklagte kündigte nach rund vier Monaten
Die Klägerin ist seit 1995 in dem Versandkaufhaus der Beklagten als Lager- und Versandarbeiterin beschäftigt. Sie ist im „Sorter-Versand" eingesetzt, wo Warensendungen auf der Grundlage der Kundenbestellungen fertiggestellt werden. Nach den
-af- Die in den Vereinigten Staaten ansässige Muttergesellschaft einer deutschen GmbH gewährte ausgewählten Arbeitnehmern der GmbH Optionen, die diese nach Maßgabe der von der amerikanischen Gesellschaft festgelegten Optionsbedingungen zum Bezug
-af- Der Serviceniederlassung Kundentelefon der DP AG in M. gehören mehrere hundert Beamte an. Davon sind 133 Beamte der C. GmbH nach § 4 Abs. 4 PostPersRG zugewiesen. Die zugewiesenen Beamten haben nicht nur den Betriebsrat der C. GmbH, sondern
Die Parteien trafen anlässlich eines Kündigungsschutzprozesses am 16. Dezember 2003 folgende vergleichsweise Regelung: „Das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis wird auf Grund fristgemäßer, arbeitgeberseitiger Kündigung aus
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...