LG Duisburg: Kündigungsfristen für Geschäftsführer
Das LG entschied in seinem Urteil vom 18.1.2007 - 8 O 234/0 -, dass die verlängerten Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 BGB auf Dienstverträge von GmbH-Geschäftsführern, die nicht am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, analog anzuwenden sind. Dem BGH, der bereits entsprechend für § 622 a. F. urteilte, sei zu folgen, da dem Gesetzgeber erneut ein Redaktionsversehen unterlaufen sei.
Dazu demnächst der Entscheidungsreport von Brill.