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Arbeitsrecht
05.02.2008
Arbeitsrecht
BAG: Zusammenhangsklage bei rechtswegfremder Forderung

Der fünfte Senat entschied in seinem Beschluss vom 28.11.2007 - 5 AZB 44/07 - wie folgt: Im Falle der Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung kommt die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen nach § 2 Abs. 3 ArbGG in Betracht (Zusammenhangsklage). Im Übrigen sind die Gerichte für Arbeitssachen für den Rechtsstreit nur insoweit zuständig, wie nicht mit Rechtskraftwirkung über die Gegenforderung zu entscheiden ist (§ 322 Abs. 2 ZPO).

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-329-2

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