BAG: Schadenersatz wegen mangelhafter Unterrichtung bei BÜ
Der achte Senat entschied in seinem Urteil vom 31.1.2008 - 8 AZR 1116/06 -, dass der bisherige Arbeitgeber oder der neue Betriebsinhaber bei einem Betriebsübergang die betroffenen Arbeitnehmer auch darüber unterrichten muss, dass der Betriebserwerber nur die beweglichen Anlageteile des Betriebes, nicht aber das Betriebsgrundstück übernimmt.
(Quelle: Pressemitteilung des BAG vom 31.1.2008)
Dazu demnächst im BB der Volltext mit BB-Komm. von Bittmann.