BAG: Feststellungsinteresse bei Verbandsklage
Der zehnte Senat entschied in seinem Urteil vom 6.6.2007 - 4 AZR 411/06 - über die Zulässigkeit einer Verbandsklage als Feststellungsklage, und in diesem Zusammenhang über eine Klageänderung in der Revisionsinstanz. Eine Partei hat an der Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Tarifvertrages nach dem Ende des Tarifvertrages in der Regel kein rechtlich geschütztes Feststellungsinteresse mehr.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-273-4