BAG: Nichtzulassungsbeschwerde mangels Sitzungsöffentlichkeit
Der dritte Senat entschied in seinem Beschluss vom 13.11.2007 - 3 AZN 414/07 -, dass eine Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet ist, wenn das Protokoll die Angabe enthält, es sei öffentlich verhandelt worden.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-273-5