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Arbeitsrecht
17.03.2008
Arbeitsrecht
BAG: Betriebsbedingte Kündigung und freie Unternehmerentscheidung

 

Der zweite Senat entschied in seinem Urteil vom 13.3.2008 - 2 AZR 1037/06 -, dass betriebsbedingte Gründe vorliegen, wenn das Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer entfällt. Das ist u. a. dann der Fall, wenn der Arbeitgeber den Betrieb reorganisiert und nach dem neuen Konzept die bisherige Tätigkeit nicht mehr anfällt. Die Umgestaltung wird als so genannte freie Unternehmerentscheidung von den Gerichten für Arbeitssachen nicht auf ihre organisatorische oder betriebswirtschaftliche Zweckmäßigkeit überprüft, sondern allein darauf, ob sie willkürlich oder sonst missbräuchlich erfolgt ist.

(Quelle: PM des BAG vom 13.3.2008)

 Dazu demnächst im BB der Entscheidungsreport von Thum

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