VG Berlin: Postmindestlohnverordnung rechtswidrig
Die Kammer entschied in ihrem Urteil vom 7.3.2008 - VG 4 A 439.07 -, dass die Erstreckung des Mindestlohns auf die gesamte Branche Briefdienstleistungen rechtswidrig ist. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales habe mit der Unbeachtlichkeitserklärung der bei den Postkonkurrenten bestehenden Tarifverträge seine gesetzliche Ermächtigung überschritten. Auch für eine Verletzung der Berufsfreiheit durch Existenzbedrohung sah die Kammer Anhaltspunkte.
(PM des VG Berlin vom 7.3.3008)