BAG: Paginierung von Personalakten
Der neunte Senat entschied in seinem Urteil vom 16.10.2007 - 9 AZR 110/07 - wie folgt: Eine vom Arbeitgeber geführte Personalakte soll möglichst vollständig und lückenlos über die Person des Arbeitnehmers und seinen beruflichen Werdegang Aufschluss geben. Unzulässig ist es, Unterlagen über den Arbeitnehmer zu sammeln, die dessen Einblick entzogen sind und deren Richtigkeit der Arbeitnehmer deshalb nicht überprüfen kann. Eine Paginierungspflicht besteht jedoch nicht.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-553-4