BAG: Zulässige Rentnergesellschaft durch Umwandlung eines Unternehmensträgers
Der dritte Senat entschied in seinem Urteil vom 11.3.2008 - 3 AZR 358/06 -, dass durch Umwandlungen eines Unternehmensträgers Rentnergesellschaften entstehen können, die der Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung dienen. Es bedarf keiner Zustimmung der Betriebsrentner und § 4 BetrAVG ist nicht anwendbar. Der früher Arbeitgeber muss allerdings die Rentnergesellschaft als neue Versorgungsschuldnerin ausreichend ausstatten.
(Quelle: PM des BAG vom 11.3.2008)
Dazu demnächst im BB der Entscheidungsreport von Klemm