Das BAG entwickelte in seinem Urteil vom 24.4.2008 - 8 AZR 347/07 - seine Rechtsprechung wie folgt fort: Der Arbeitnehmer wird in seinem Persönlichkeitsrecht durch eine Kündigung nur dann verletzt, wenn diese den Arbeitnehmer über den bloßen
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 9.7.2008 - 5 AZR 810/07 - wie folgt: Nach § 615 BGB kann der Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung auch dann verlangen, wenn die Arbeit ausfällt und der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt. Zur
Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 3.4.2008 - 3 Sa 207/07 - wie folgt: Beantragt der Arbeitgeber frühzeitig Einsichtnahme in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft, so stellt der erstmalig gewährte Einblick regelmäßig einen sachgerechten
LAG Bremen, Urteil vom 3.4.2008 - 3 Sa 207/07SachverhaltDie Parteien streiten in zweiter Instanz noch über den Zeitpunkt der Beendigung des zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses.Die am ... geborene Klägerin war auf Grund Arbeitsvertrages
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln Beschluss verkündet am 03.03.2008 Aktenzeichen: 14 TaBV 83/07 Rechtsgebiete: BetrVG Vorschriften: BetrVG § 50 Abs. 2 Voraussetzung für einen wirksamen Betriebsratsbeschluss ist, dass dieser in formeller
Gericht: Bundesarbeitsgericht Urteil verkündet am 03.04.2008 Aktenzeichen: 2 AZR 720/06 Rechtsgebiete: KSchG Vorschriften: KSchG § 9 Nimmt der im Kündigungsschutzprozess in erster Instanz unterlegene Arbeitgeber die von ihm eingelegte Berufung
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 26.6.2008 - 15 Sa 63/08 - wie folgt: Ein Anspruch der Klägerin auf Zahlung einer Entschädigung besteht nicht. Zwar ist die Stellenausschreibung, auf die sich die 41-jährige Klägerin beworben hat,
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 3.4.2008 - 2 AZR 720/06 - wie folgt: Nimmt der im Kündigungsschutzprozess in erster Instanz unterlegene Arbeitgeber die von ihm eingelegte Berufung in der Berufungsverhandlung zurück, so wird damit der vom
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.4.2008 - 1 AZR 86/07 - wie folgt: Bei Abschluss eines kollektiven Normenvertrags müssen Normqualität und Urheberschaft im Interesse der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit eindeutig erkennbar sein. Die
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.2.2008 - 9 AZR 70/07 - wie folgt: Nach Beendigung des Auswahlverfahrens und verbindlicher Stellenbesetzung können dem unterlegenen Bewerber Schadensersatzansprüche nach § 280 Abs. 1 BGB und § 823 Abs. 2 BGB i.
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...