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Arbeitsrecht
14.10.2008
Arbeitsrecht
BAG: Folgen fehlerhafter Unterrichtung beim BÜ

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 20.3.2008 – 8 AZR 1022/06 – wie folgt: Bei der Unterrichtungspflicht nach § 613a Abs. 5 BGB handelt es sich um eine echte Rechtspflicht, deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 BGB auslösen kann. Der Arbeitnehmer ist so zu stellen, wie er gestanden hätte, wenn er richtig und vollständig informiert worden wäre. Dafür trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast. Dabei muss die fehlerhafte Unterrichtung kausal für den eingetretenen Schaden sein. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2345-2 unterwww.betriebs-berater.de Vgl. zu den AGFA-Verfahren den Kommentar von Bittmann/Rosemann in BB 2008, 2072.

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