LAG Berlin-Brandenburg: Keine Geltung des Maßregelungsverbots für Stellenbewerber
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 21.7.2008 -10 Sa 555/08 - dass das Maßregelungsverbot (§ 612a BGB) nur für bereits eingestellte Arbeitnehmer gilt. Auf Stellenbewerber findet die Vorschrift dagegen keine Anwendung. In der Folge sind damit auch evtl. Schadenersatzansprüche abgeschnitten.
Volltext des Urteils: // BB-Online BBL2008-2345-5 unter http://www.betriebs-berater.de/
► Beachte dazu auch die geplante Änderung des § 612a BGB zu einer Whistleblowervorschrift