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Arbeitsrecht
10.10.2008
Arbeitsrecht
LAG Berlin-Brandenburg: „Flashmob"-Aktionen im Arbeitskampf

Das LAG entschied in seinen Urteil vom 29.9.2008 - 5 Sa 967/08 -, dass Gewerkschaften zu sog. „Flashmob"-Aktionen (kurzer, scheinbar spontaner Menschenauflauf; hier: Kauf von Cent-Artikeln) zur Ergänzung laufender Streikmaßnahmen aufrufen dürfen.

(PM LAG vom 29.9.2008)

► Vgl. Lipinski/Reinhardt zu kombinierten Gewerkschaftsstrategien in BB 2008, 2234.

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