LAG Berlin-Brandenburg: „Flashmob"-Aktionen im Arbeitskampf
Das LAG entschied in seinen Urteil vom 29.9.2008 - 5 Sa 967/08 -, dass Gewerkschaften zu sog. „Flashmob"-Aktionen (kurzer, scheinbar spontaner Menschenauflauf; hier: Kauf von Cent-Artikeln) zur Ergänzung laufender Streikmaßnahmen aufrufen dürfen.
(PM LAG vom 29.9.2008)
► Vgl. Lipinski/Reinhardt zu kombinierten Gewerkschaftsstrategien in BB 2008, 2234.