LAG Rheinland-Pfalz , Beschluss vom 10.09.2010 - Aktenzeichen 6 TaBV 10/10 (Vorinstanz: ArbG Mainz vom 18.01.2010 - Aktenzeichen 4 BV 51/09; ) Redaktionelle Leitsätze: 1. Die Arbeitgerberin ist gemäß § 81 SGB IX zur Prüfung verpflichtet, ob freie
BAG , Urteil vom 19.08.2010 - Aktenzeichen 8 AZR 315/09 (Vorinstanz: LAG Düsseldorf vom 30.01.2009 - Aktenzeichen 9 Sa 1695/07; ) (Vorinstanz: ArbG Oberhausen vom 15.08.2007 - Aktenzeichen 3 Ca 360/07; ) Redaktionelle Leitsätze: 1. a) Ein Sachurteil,
BAG , Beschluss vom 05.10.2010 - Aktenzeichen 5 AZN 666/10 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 07.05.2010 - Aktenzeichen 13 Sa 159/10; ) (Vorinstanz: ArbG Potsdam - 3 Ca 1420/09 - 21.12.2009 ) Redaktionelle Leitsätze: 1. Dass eine Vielzahl von
BAG , Urteil vom 30.09.2010 - Aktenzeichen 2 AZR 88/09 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 18.12.2008 - Aktenzeichen 14 Sa 1428/08; ) (Vorinstanz: ArbG Cottbus - 6 Ca 2191/07 - 17.4.2008 ) Amtliche Leitsätze: Ein betriebliches
BAG , Urteil vom 01.07.2010 - Aktenzeichen 2 AZR 270/09 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 14.01.2009 - Aktenzeichen 17 Sa 1719/08; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 02.07.2008 - Aktenzeichen 86 Ca 13143/07; ) Amtliche Leitsätze:
BAG , Urteil vom 28.10.2010 - Aktenzeichen 2 AZR 293/09 (Vorinstanz: LAG Hamm vom 12.02.2009 - Aktenzeichen 17 Sa 1567/08; ) (Vorinstanz: ArbG Bochum vom 20.08.2008 - Aktenzeichen 5 Ca 1115/08; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Die
EuGH, Urteil vom 22.12.2010 - C-103/09TENOR1. Der Steuervorteil, der sich daraus ergibt, dass ein Unternehmen in Bezug auf Wirtschaftsgüter wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden auf Leasingumsätze zurückgreift, anstatt diese
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 7.10.2010 – 2 Sa 1230/10 – wie folgt: In Arbeitsverträgen vorformulierte Klauseln, die dem Arbeitgeber die einseitige Anordnung von Kurzarbeit ermöglichen, stellen eine Abweichung von §§ 611 BGB, 2 KSchG dar.
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 15.12.2010 – 3 SaGa 14/10 – wie folgt: Einem Teilzeitwunsch muss unter Umständen auch dann stattgegeben werden, wenn die gewünschte VerteilungderArbeitszeit dazuführt, dass nichtimbetriebsüblichen Wechsel in
Das LAG entschied in seinem Urteil vom3.12.2010 –1Sa213/10–wiefolgt: EineVersetzungkannaufgrund des Direktionsrechts oder durch eine Änderungskündigung erfolgen. Ein Arbeitgeber darf bei einem„Arbeitskräfteüberhang“
Das BAG veröffentlichte seine Terminvorschau für das 1. Quartal 2011 und die dazugehörige Übersicht über die anhängigen Verfahren. Diese finden Sie unter www.betriebs-berater.de: // BB-ONLINE BBL2011-114-5
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 17.11.2010 – 7 AZR 443/09 (A) – wie folgt: Der Senat bittet den EuGH gemäß Art. 267 AEUV umBeantwortung der Frage, ob esmit § 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge vereinbar ist, § 14
Das BAG entschied in seinemUrteil vom23.9.2010 – 8 AZR 897/08 – wie folgt: Eine Vertragsstrafenabrede in Form einer Allgemeinen Geschäftsbedingung benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist deshalb unwirksam, wenn sie für den Fall, dass der
Das BAG entschied in seinemUrteil vom22.7.2010 – 8 AZR 1012/08 – wie folgt: Die vom LAG vorgenommene Würdigung, ob die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Tatsachen seine Benachteiligung wegen eines verpönten Merkmals i. S. d. § 1 AGG vermuten lassen (§
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 29.9. 2010 – 3AZR564/09–wie folgt: Bei derErmittlung der erreichbaren Vollrente entsprechend den Grundsätzen des § 2 Abs. 1 und 5 BetrAVG gelten Veränderungssperre und Festschreibeeffekt. Zugrunde zu legen
Das BAG entschied in seinemUrteil vom17.8.2010 – 9 AZR 401/09 – wie folgt: Der Arbeitnehmer hat nach §§ 2, 3 TV ATZ keinen Vollanspruch auf eine bestimmte Verteilung der Arbeitszeit während des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber hat
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...