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Arbeitsrecht
27.01.2011
Arbeitsrecht
LAG Düsseldorf: Gemeinschaftsbetrieb bei einheitlichem Leistungsapparat

Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 20.12.2010 – 14 TaBV 24/10 – wie folgt: Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat in seinem Beschluss den Gemeinschaftbetrieb festgestellt, wogegen sich die beiden Firmen im Beschwerdeverfahren wenden. Die Beschwerdekammer hat nunmehr nach Durchführung einer Beweisaufnahme mit der Vernehmung mehrerer Zeugen im Termin vom 20.12.2010 die Entscheidung des Arbeitsgerichts abgeändert und den Antrag des Betriebsrates zurückgewiesen. Die Voraussetzungen für einen Gemeinschaftsbetrieb wurden zweitinstanzlich verneint, da insbesondere das Vorliegen eines einheitlichen Leitungsapparates bei den am Flughafen Düsseldorf tätigen Abfertigungsunternehmen nicht festgestellt werden konnte.
PM LAG Düsseldorf vom 21.12.2010

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