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Arbeitsrecht
28.01.2011
Arbeitsrecht
LAG Berlin: Missbräuchliche Unternehmerentscheidung

Das LAG entschied in seinem Urteil vom 25.11.2010 – 2 Sa 707/10 – wie folgt: Eine bei der Prüfung einer betriebsbedingten Kündigung anzunehmende „Missbräuchlichkeit“ einer Unternehmerentscheidung kann auch dann vorliegen, wenn sich aus einerMehrzahl von ineinander greifenden unternehmerischen Einzelentscheidungen, die für sich genommen sämtlichst dem Spektrum von möglichen Reorganisationsentscheidungen zuzuordnen sind, ergibt, dass Ziel der Gesamtheit dieser Maßnahmen es allein ist, eine bestimmte Stelle zumWegfall zu bringen und den Stelleninhaber betriebsbedingt zu kündigen, ohne dass dem ein irgendwie gearteter „betriebswirtschaftlicher Erfolg“ zur Seite stehen würde. Der Primat der kündigungsrechtlich anzuerkennenden unternehmerischen Entscheidungsfreiheit mit seinen von den Arbeitsgerichten hinzunehmenden Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses bezieht sich auf das unternehmerische Handeln selbst, auf die Stellung des UnternehmersamMarkt; er führt –wegen des sich aus Art. 12 GG ergebenden Mindestbestandsschutzes für den Arbeitnehmer – nicht zu einer kündigungsrechtlichen „Freistellung“ schlechthin.

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