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Arbeitsrecht
28.01.2011
Arbeitsrecht
BAG: BAV – Nichtberücksichtigung von Zeiten früheren Arbeitsverhältnisses

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.1.2011 – 3 AZR 29/09 – wie folgt: Die Deutsche Lufthansa AG ist nicht verpflichtet, die Zeit eines früheren Arbeitsverhältnisses einer Flugbegleiterin bei der fiktiven rückwirkenden Berechnung der sog. Lufthansa-Betriebsrente nach § 2 des Tarifvertrags zur Vereinheitlichung der betrieblichen Altersversorgung (TV Vereinheitlichung) i. V. m. dem Tarifvertrag Lufthansa-Betriebsrente für das Kabinenpersonal (TV Betriebsrente) zu berücksichtigen. Die Vorinstanzen haben die auf Berücksichtigung der früheren Beschäftigungszeit auch bei der Berechnung der Lufthansa-Betriebsrente gerichtete Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin hatte vor dem Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. § 2 TV Vereinheitlichung i. V. m. dem TV Betriebsrente ist dahin auszulegen, dass die Zeit eines früheren Arbeitsverhältnisses nicht zu berücksichtigen ist. Darin liegt keine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts. Die Tarifvertragsparteien waren aufgrund der Tarifautonomie zu der getroffenen Regelung berechtigt.
(PM BAG vom 19.1.2011)

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