Das BAG entschied in seinem Urteil vom 20.5.2010 – 8 AZR 734/08 – wie folgt: Die Einlegung eines Widerspruchs gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses infolge eines Betriebsübergangs kann im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen. Hält der
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 22.4.2010 – 2 AZR 491/09 – wie folgt: Eine ohne die erforderliche Zustimmung des Betriebsrats ausgesprochene Versetzung ist auch individualrechtlich unwirksam. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 4.5.2010 – 9 AZR 184/09 – wie folgt: Eine Höhergruppierung aufgrund Bewährungsaufstiegs gemäß § 23a BAT-O setzt voraus, dass der Angestellte die entsprechende Tätigkeit tatsächlich ausübt, die volle
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.5.2010 – 4 AZR 912/08 – wie folgt: Unter einem Arbeitsvorgang i. S. v. § 22 Abs. 2 BAT ist eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen
Durch Schreiben vom 11.10.2010 – IV C 3 – S 2221/09/10014:009 – hat sich das BMF zu den Einzelheiten der Datensatzübermittelung geäußert. Es bestimmt den Inhalt und den Aufbau der für die Meldeverfahren der Finanzverwaltung zu verwendenden und an die
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 12.10.2010 – 9 AZR 554/09 – wie folgt: Gemäß Art. 33 Abs. 2 GG hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt (Bewerbungsverfahrensanspruch).
Erste Veranstaltung im Wintersemester 2010/11 am Donnerstag, den 11.11.2010, um 17 Uhr im HS 1 des Vorlesungs- und Seminargebäudes des Fachbereichs Rechtswissenschaft in Gießen. Dr. Ischner von der Porsche AG in Stuttgart referiert zum Thema
Der Bundesrat hat am 24.9.2010 die Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des Beschäftigtendatenschutzes beschlossen. Offensichtlich benötigt er mehr Zeit zur Beratung über dieses höchst umstrittene Gesetzesvorhaben. Vgl. zu den
BAG, Urteil vom 25.2.2010 - 6 AZR 911/08LeitsatzÄltere Arbeitnehmer, die ein Arbeitgeber generell von einem Personalabbau ausnimmt, werden grundsätzlich auch dann nicht i.S.v. § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG unmittelbar gegenüber jüngeren Arbeitnehmern
BAG, Urteil vom 22.4.2010 - 2 AZR 491/09LeitsätzeDurch die rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung wird die Ausführung der mit der Änderungskündigung beabsichtigten Vertragsänderung nicht
ArbG Berlin, Urteil vom 28.7.2010 - 56 Ga 9404/10 Leitsätze:1. Für Anträge ehemaliger Ersatzmitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung öffentlicher Arbeitgeber auf Beschäftigung unter Berufung auf § 9 BPersVG sind die Gerichte für
OLG Köln , Urteil vom 29.07.2010 - Aktenzeichen 18 U 196/09 (Vorinstanz: LG Köln vom 27.11.2009 - Aktenzeichen 87 O 71/09; ) Redaktionelle Leitsätze: 1. Ergibt sich aus der Presseberichterstattung, dass für die Entscheidung, das
BAG , Urteil vom 28.07.2010 - Aktenzeichen 5 AZR 521/09 (Vorinstanz: LAG Hamm vom 21.04.2009 - Aktenzeichen 9 Sa 58/09; ) (Vorinstanz: ArbG Dortmund vom 26.11.2008 - Aktenzeichen 5 Ca 3785/08; ) Amtliche Leitsätze: Die vorbehaltlose Mitteilung eines
BAG , Urteil vom 20.05.2010 - Aktenzeichen 8 AZR 734/08 (Vorinstanz: LAG München vom 19.08.2008 - Aktenzeichen 8 Sa 1157/07; ) (Vorinstanz: ArbG München vom 24.10.2007 - Aktenzeichen 7 Ca 18543/06; ) Amtliche Normenkette: BGB § 186; BGB § 242;
BAG , Urteil vom 04.05.2010 - Aktenzeichen 9 AZR 184/09 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 19.01.2009 - Aktenzeichen 10 Sa 2021/08; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 20.08.2008 - Aktenzeichen 56 Ca 5389/08; ) Amtliche Leitsätze: Während der
BAG , Urteil vom 19.05.2010 - Aktenzeichen 4 AZR 912/08 (Vorinstanz: LAG Bremen vom 25.06.2008 - Aktenzeichen 2 Sa 24/07; ) (Vorinstanz: ArbG Bremen-Bremerhaven vom 20.12.2006 - Aktenzeichen 4 Ca 4166/06; ) (Vorinstanz: ArbG Bremen-Bremerhaven
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...