BAG , Urteil vom 20.05.2010 - Aktenzeichen 8 AZR 734/08 (Vorinstanz: LAG München vom 19.08.2008 - Aktenzeichen 8 Sa 1157/07; ) (Vorinstanz: ArbG München vom 24.10.2007 - Aktenzeichen 7 Ca 18543/06; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Die
BAG , Urteil vom 02.06.2010 - Aktenzeichen 7 AZR 85/09 (Vorinstanz: LAG Hamburg vom 10.12.2008 - Aktenzeichen 5 Sa 58/08; ) (Vorinstanz: ArbG Hamburg vom 22.04.2008 - Aktenzeichen 25 Ca 22/08; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Die
BAG, Urteil vom 9.12.2009 - 4 AZR 190/08sachverhaltDie Parteien streiten über die Wirksamkeit von tariflichen Regelungen und über auf deren Anwendung bezogene Unterlassungsansprüche. Die klagende Gewerkschaft ist eine im Unternehmen der Beklagten zu
BAG, Urteil vom 31.8.2010 - 3 AZR 489/08sachverhalt Die Parteien streiten im Wege der Stufenklage darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin eine tarifliche Kapitalabfindung zu zahlen und in diesem Zusammenhang darüber, ob die
BAG , Urteil vom 09.09.2010 - Aktenzeichen 2 AZR 482/09 (Vorinstanz: LAG Köln vom 10.12.2008 - Aktenzeichen 3 Sa 781/08; ) (Vorinstanz: ArbG Köln vom 03.06.2008 - Aktenzeichen 8 Ca 7353/07; ) Redaktionelle Leitsätze: 1. Auch das Verhalten des
BAG , Urteil vom 10.06.2010 - Aktenzeichen 2 AZR 297/09 (Vorinstanz: LAG Rheinland-Pfalz vom 03.02.2009 - Aktenzeichen 3 Sa 643/08; ) (Vorinstanz: ArbG Kaiserslautern vom 14.08.2008 - Aktenzeichen 2 Ca 438/08; ) Redaktionelle Leitsätze: 1. Auch das
BAG , Urteil vom 27.07.2010 - Aktenzeichen 1 AZR 874/08 (Vorinstanz: LAG Hamm vom 21.08.2008 - Aktenzeichen 17 Sa 1554/06; ) (Vorinstanz: ArbG Bochum vom 02.08.2008 - Aktenzeichen 5 Ca 989/06; ) Redaktionelle Leitsätze: 1. Steht bei der Frage nach
BAG , Urteil vom 27.07.2010 - Aktenzeichen 3 AZR 317/08 (Vorinstanz: LAG Niedersachsen vom 21.02.2008 - Aktenzeichen 7 Sa 659/07; ) (Vorinstanz: ArbG Hannover vom 21.03.2007 - Aktenzeichen 1 Ca 27/07; ) Amtliche Leitsätze: 1. Die Ausbildung in einem
BAG , Urteil vom 12.08.2010 - Aktenzeichen 2 AZR 558/09 (Vorinstanz: LAG Thüringen vom 09.09.2008 - Aktenzeichen 7 Sa 81/08; ) (Vorinstanz: ArbG Jena vom 05.10.2007 - Aktenzeichen 5 Ca 230/07; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Die
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 14.9.2010– 1 ABR 30/09 – wie folgt: Sprüche einer tariflichen Schlichtungsstelle nach § 76 Abs. 8 BetrVG unterliegen der Formvorschrift des § 76 Abs. 3 S. 4 BetrVG. § 76 Abs. 3 S. 4 BetrVG enthält eine
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 14.7.2010 – 7 ABR 80/08 – wie folgt: Der Arbeitgeber ist nach § 40 Abs. 2 BetrVG verpflichtet, dem Betriebsrat Informations- und Kommunikationstechnik in erforderlichem Umfang zur Verfügung zu stellen. Dazu
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 22.7.2010 – 8 AZR 144/09 – wie folgt: Gibt der Arbeitnehmer ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis ab, so ist er danach mit den Einwänden ausgeschlossen, die er bei Abgabe des Anerkenntnisses kannte oder mit
Der EuGH entschied in seinem Urteil vom 25.11.2010 – C-429/09 – wie folgt: Beamten stehe bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 48 Stunden ein Anspruch auf Ausgleich zu, sei es in Form von Gewährung von Freizeit oder in Form von finanziellem
EuGH, Urteil vom 25.11.2010 - C‑429/09 Günter Fuß gegen Stadt Halle Sachverhalt1 Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...