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Arbeitsrecht
09.02.2011
Arbeitsrecht
BAG: „Urlaubsgeld“ als saisonale Sonderleistung

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 12.10.2010 – 9 AZR 522/09 – wie folgt: Allein die Bezeichnung einer Leistung als Urlaubsgeld rechtfertigt es nicht, einen zwingenden Sachzusammenhang zum Erholungsurlaub anzunehmen. Es ist anhand der Leistungsvoraussetzungen, d. h. der Anforderungen und Ausschlussgründe, zu ermessen, ob das Urlaubsgeld von den Regelungen zum Urlaub abhängig ist oder bloß eine saisonale Sonderleistung darstellt. Zahlt der Arbeitgeber im Einverständnis mit dem Arbeitnehmer das Urlaubsgeld abweichend von vertraglichen Bestimmungen, liegt hierin eine Stundungsvereinbarung, durch die die Fälligkeit des Anspruchs hinausgeschoben wird.

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