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Arbeitsrecht
10.02.2011
Arbeitsrecht
BAG: Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Urlaubsabgeltung

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 17.11.2010 – 10 AZR 649/09 – wie folgt: Ruht der Anspruch des Arbeitslosen auf Arbeitslosengeld, weil er einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat und zahlt die Arbeitsagentur im Ruhenszeitraum dennoch nach § 143 Abs. 3 SGB III Arbeitslosengeld (Gleichwohlgewährung), so geht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung in Höhe des gezahlten Arbeitslosengelds auf die Arbeitsagentur nach § 115 Abs. 1 SGB X über. Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses (§ 143 Abs. 2 S. 2 SGB III). Er verschiebt sich nicht, wenn der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Krankengeld nach § 44 SGB V und kein Arbeitslosengeld bezieht. Es kommt deshalb zu keinem Forderungsübergang nach § 115 Abs. 1 SGB X, wenn die Arbeitsagentur nach Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit Arbeitslosengeld zahlt und zu diesem Zeitpunkt die Zeit des abgegoltenen Urlaubs bereits verstrichen ist.

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