Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.8.2011 – 3 AZR 650/09 – wie folgt: Über einen Antrag auf Urteilsergänzung nach § 64 Abs. 3a ArbGG entscheidet das Gericht unter Hinzuziehung derselben Richter, die am Urteil selbst mitgewirkt haben. Ergeht
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.8.2011 – 1 AZR 44/10 – wie folgt: Der Versuch eines Interessenausgleichs i. S. v. § 113 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 BetrVG setzt nicht voraus, dass die Einigungsstelle das Scheitern der
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 7.7.2011 – 2 AZR 396/10 – wie folgt: Die falsche Beantwortung einer dem Arbeitnehmer bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den Arbeitgeber nach § 123 Abs. 1 BGB dazu berechtigen, den
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 9.6.2011 – 2 AZR 418/10 – wie folgt: Der nachdrückliche Hinweis des Arbeitgebers auf die eigene wirtschaftlich desolate Lage verbunden mit der Offerte, ein Arbeitsverhältnis mit einem auswärtigen Unternehmen zu
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 9.6.2011 – 2 AZR 284/10 – wie folgt: Hat der Arbeitnehmer die Erledigung von Arbeitsaufgaben vorgetäuscht, die nur einen Teil seiner geschuldeten Tätigkeit ausmachen und nur sporadisch anfallen, kann dem
BAG , Urteil vom 12.04.2011 - Aktenzeichen 1 AZR 743/09 (Vorinstanz: LAG Brandenburg vom 21.09.2009 - Aktenzeichen 10 Sa 2421/08; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 08.10.2008 - Aktenzeichen 40 Ca 8693/08; ) Amtliche Leitsätze: Sieht ein Sozialplan
BAG , Urteil vom 06.10.2011 - Aktenzeichen 6 AZR 172/10 (Vorinstanz: LAG Niedersachsen vom 10.12.2009 - Aktenzeichen 7 Sa 333/09; ) (Vorinstanz: ArbG Hannover vom 26.11.2008 - Aktenzeichen 8 Ca 55/08; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Für
BAG , Urteil vom 23.08.2011 - Aktenzeichen 3 AZR 650/09 (Vorinstanz: LAG Thüringen vom 21.07.2009 - Aktenzeichen 1 Sa 142/09; ) (Vorinstanz: ArbG Erfurt vom 25.02.2009 - Aktenzeichen 5 Ca 2149/08; ) Amtliche Leitsätze: 1. Über einen Antrag auf
BAG , Urteil vom 14.09.2011 - Aktenzeichen 10 AZR 208/10 (Vorinstanz: LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 19.02.2010 - Aktenzeichen 3 Sa 227/09; ) (Vorinstanz: ArbG Schwerin vom 20.05.2009 - Aktenzeichen 2 Ca 1573/08; ) Amtliche Leitsätze:
BAG , Urteil vom 16.08.2011 - Aktenzeichen 1 AZR 44/10 (Vorinstanz: LAG Nürnberg vom 19.11.2009 - Aktenzeichen 7 Sa 186/09; ) (Vorinstanz: ArbG Weiden vom 22.07.2003 - Aktenzeichen 6 Ca 146/03 A; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssatz: Der Versuch
BAG , Urteil vom 09.06.2011 - Aktenzeichen 2 AZR 418/10 (Vorinstanz: LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 30.06.2010 - Aktenzeichen 2 Sa 12/10; ) (Vorinstanz: ArbG Schwerin vom 25.11.2009 - Aktenzeichen 55 Ca 1420/09; ) Amtliche Leitsätze:
BAG , Urteil vom 09.06.2011 - Aktenzeichen 2 AZR 284/10 (Vorinstanz: LAG Chemnitz vom 07.10.2009 - Aktenzeichen 3 Sa 235/08; ) (Vorinstanz: ArbG Leipzig vom 06.03.2008 - Aktenzeichen 16 Ca 5432/07; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Hat
BAG , Urteil vom 07.07.2011 - Aktenzeichen 2 AZR 355/10 (Vorinstanz: LAG Niedersachsen vom 03.12.2009 - Aktenzeichen 5 Sa 739/09; ) (Vorinstanz: ArbG Hildesheim - 3 Ca 365/08 - 7.5.2009 ) Amtliche Leitsätze: Die Berücksichtigung der Dauer des
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 7.7.2011 – 2 AZR 355/10 – wie folgt: Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers, seiner Vertreter und Repräsentanten oder von Arbeitskollegen stellen einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine
Das ArbG entschied in seinem Beschluss vom 17.11.2011 – 5 BV 17/11 – wie folgt: Der Betriebsrat hat nicht nachvollziehbar darlegen können, warum er eine umfassende Einsichtnahme in die Protokolldateien verlangt und welches Rechtschutzziel er mit
BAG, Urteil vom 15.2.2011 - 3 AZR 35/09sachverhaltDie Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Einzahlung von Beiträgen durch die Beklagten bei der Unterstützungskasse des Gemeinschaftskrankenhauses H e.V. für die Zeit ab dem 21.10.2006,
LAG Nürnberg, Urteil vom 05.10.2011 - 2 Sa 765/10 LeitsatzBehauptet der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess, dass ein Betriebsübergang vor Zugang der vom Erwerber ausgesprochenen Kündigung stattgefunden und er dem Übergang des
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...