BAG: Bereitschaftsdienst – Anspruch auf Zusatzurlaub
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 14.9.2011 – 10 AZR 208/10 – wie folgt: Bereitschaftsdienststunden, die in der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 6:00 Uhr geleistet werden, sind Nachtarbeitsstunden i. S. v. § 27 Abs. 1 TV-Ärzte HELIOS und lösen den tariflichen Anspruch auf Zusatzurlaub aus.