Der Bundestag hat am 20.10.2011 das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (FPfZG) verabschiedet. Ab 2012 haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und den Lohnausfall über einen längeren Zeitpunkt zu strecken
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 12.4.2011 – 9 AZR 229/10 – wie folgt: Die Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft ist nach § 13 Abs. 2 GmbHG auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Den Geschäftsführer trifft nur in den Fällen eine
BAG , Urteil vom 01.06.2011 - Aktenzeichen 7 AZR 117/10 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 14.08.2009 - Aktenzeichen 22 Sa 79/09; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 04.11.2008 - Aktenzeichen 59 Ca 12737/08; ) Redaktionelle Leitsätze:
BAG, Beschluss vom 4.5.2011, 7 ABR 3/10LeitsätzeDer Betriebsrat hat bei innerbetrieblichen Versetzungen von Beamten und Arbeitnehmern, die privatrechtlich organisierten Kooperationsunternehmen der Bundeswehr zugewiesen oder gestellt sind, nach § 99
BAG, Urteil vom 22.6.2011, 8 AZR 48/10LeitsätzeDie Aufforderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber, an einem Deutschkurs teilzunehmen, um arbeitsnotwendige Sprachkenntnisse für eine zulässigerweise angeordnete Tätigkeit zu erwerben, stellt
BAG , Urteil vom 28.06.2011 - Aktenzeichen 3 AZR 859/09 (Vorinstanz: LAG Düsseldorf vom 22.10.2009 - Aktenzeichen 5 Sa 535/09; ) (Vorinstanz: ArbG Essen vom 24.04.2009 - Aktenzeichen 5 Ca 652/08; ) Amtliche Leitsätze: 1. Im Rahmen der
BAG , Urteil vom 12.04.2011 - Aktenzeichen 9 AZR 229/10 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 02.10.2009 - Aktenzeichen 22 Sa 579/09; ) (Vorinstanz: ArbG Potsdam vom 07.10.2008 - Aktenzeichen 5 Ca 91/08; ) Redaktionelle Leitsätze:
BAG, Urteil vom 12.4.2011 - 9 AZR 80/10Leitsätze1. Die Tarifvertragsparteien können für den nicht unionsrechtlich verbürgten Teil des Urlaubs (Mehrurlaub) regeln, dass der Arbeitnehmer das Risiko der Inanspruchnahme bis zu einem von ihnen
Das BAG entschied in seinemUrteil vom 31.5.2011 – 3 AZR 406/09 – wie folgt: Nach § 30d Abs. 3 BetrAVG haben Versorgungsberechtigte des öffentlichen Dienstes,denen eineVersorgung nach beamtenrechtlichenGrundsätzen zugesagtwar, die deshalb in der
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 1.6.2011 – 7 AZR 827/09 – wie folgt: Nach § 1 Abs. 1 S. 1 WissZeitVG gelten die §§ 2 und 3 Wiss- ZeitVG für den Abschluss von Arbeitsverträgen für eine bestimmte Zeit (befristete Arbeitsverträge) mit
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 15.6.2011 – 4 ABR 115/09 – wie folgt: In der Gehaltsgruppe 4 des Gehaltstarifvertrages für die Angestellten im Zeitungsverlagsgewerbe in Bayern vom 3.7.2007 (GTV), nach der „Angestellte mit entsprechender
BAG, Urteil vom 31.5.2011 - 3 AZR 406/09 SachverhaltDie Parteien streiten darüber, ob und ggf. in welcher Höhe die beklagte Innungskrankenkasse dem Kläger eine Zusatzrente entsprechend § 30d Abs. 3 BetrAVG zu zahlen hat. Der Kläger ist 1943 geboren.
BAG , Urteil vom 01.06.2011 - Aktenzeichen 7 AZR 827/09 (Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg vom 16.07.2009 - Aktenzeichen 10 Sa 2/09; ) (Vorinstanz: ArbG Freiburg vom 09.12.2008 - Aktenzeichen 3 Ca 379/08; ) Amtliche Leitsätze: 1. Das
BAG , Beschluss vom 15.06.2011 - Aktenzeichen 4 ABR 115/09 (Vorinstanz: LAG München vom 07.07.2009 - Aktenzeichen 7 TaBV 28/09; ) (Vorinstanz: ArbG München vom 04.03.2009 - Aktenzeichen 37 BV 429/08; ) Redaktionelle Leitsätze: Orientierungssatz: In
BAG , Urteil vom 14.04.2011 - Aktenzeichen 2 AZR 167/10 (Vorinstanz: LAG Bremen vom 03.02.2010 - Aktenzeichen 2 Sa 123/09; ) (Vorinstanz: ArbG Bremen-Bremerhaven vom 13.05.2009 - Aktenzeichen 8 Ca 8352/08; ) Redaktionelle Leitsätze:
BAG , Urteil vom 07.06.2011 - Aktenzeichen 1 AZR 807/09 (Vorinstanz: LAG Frankfurt/Main vom 20.08.2009 - Aktenzeichen 14/18 Sa 612/09; ) (Vorinstanz: ArbG Frankfurt/Main vom 04.03.2009 - Aktenzeichen 14 Ca 8599/08; ) Redaktionelle Leitsätze:
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 7.6.2011 – 1 AZR 807/09 – wie folgt: Ist in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag eines außertariflichen Mitarbeiters vereinbart, dass dieser für seine Arbeitsleistung einen Bonus nach Maßgabe
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...